Keine Gegenvorschläge für Bestätigungswahlen

08.07.2020
Bezüglich der Bestätigungswahlen für das Amtsjahr 2020/2021 konnten bis zum 7. Juli 2020 Gegenvorschläge gemacht werden. Innert dieser Frist sind bei der Ratskanzlei keine Gegenvorschläge eingegangen. Damit sind alle Amtsträgerinnen und -träger, die sich für ein weiteres Amtsjahr zur Verfügung stellen, wiedergewählt.

Bezüglich der Bestätigungswahlen für das Amtsjahr 2020/2021 konnten bis zum 7. Juli 2020 Gegenvorschläge gemacht werden. Innert dieser Frist sind bei der Ratskanzlei keine Gegenvorschläge eingegangen. Damit sind alle Amtsträgerinnen und -träger, die sich für ein weiteres Amtsjahr zur Verfügung stellen, wiedergewählt. Landammann und Standeskommission gratulieren den Wiedergewählten und wünschen viel Erfolg im Amt.

Am Urnengang vom 23. August 2020 sind damit noch Ersatzwahlen für Personen vorzunehmen, die von ihren Ämtern zurücktreten.

Eine Übersicht über die bestätigten Personen sowie die am 23. August 2020 neu zu besetzenden Ämter wird amtlich publiziert und ist im Internet unter www.ai.ch/wahlen abrufbar.

Mitteilung im Wortlaut