Umsetzung der Fusion der Bezirke Schwende und Rüte

15.04.2022
Stimmt die Landsgemeinde der Fusion der Bezirke Schwende und Rüte zum Bezirk Schwende-Rüte zu, wird diese auf den 1. Mai 2022 umgesetzt. Die für die Fusion erforderlichen Anpassungen an den elektronischen Programmen und Applikationen des Kantons sind vorbereitet. In Ein-zelfällen ergeben sich allerdings für eine kurze Zeit technisch bedingte Einschränkungen.

Stimmt die Landsgemeinde der Fusion der Bezirke Schwende und Rüte zum Bezirk Schwende-Rüte zu, wird diese auf den 1. Mai 2022 umgesetzt. Die für die Fusion erforderlichen Anpassungen an den elektronischen Programmen und Applikationen des Kantons sind vorbereitet. In Einzelfällen ergeben sich allerdings für eine kurze Zeit technisch bedingte Einschränkungen.

An der Landsgemeinde vom 24. April 2022 wird das Stimmvolk über die Fusion der Bezirke Schwende und Rüte zum Bezirk Schwende-Rüte abstimmen. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Landsgemeinde wird die Fusion am 1. Mai 2022 stattfinden.

Die Fusion hat Auswirkungen auf viele elektronische Anwendungen des Kantons, beispielsweise für die Geoinformation, das Grundbuch, die Einwohnerkontrolle, die Steuern oder das Schatzungswesen. Die von der Fusion betroffenen Ämter der kantonalen Verwaltung sind schon seit längerer Zeit daran, die fusionsbedingten Anpassungen der verschiedenen Programme und Applikationen vorzubereiten.

Grundsätzlich können alle Anwendungen auf den 1. Mai 2022 umgeschaltet werden. Allerdings bestehen technisch bedingte Ausnahmen. So kann das Programm für die elektronische Adressänderung «eUmzug» zwischen dem 14. April 2022 und dem 16. Mai 2022 nicht genutzt werden. Während dieser Zeit können keine elektronischen Adressänderungen gemacht werden. Adressänderungen, Zuzüge und Wegzüge sind bis zum 16. Mai 2022 direkt auf der Einwohnerkontrolle von Appenzell oder Oberegg zu melden.

Eine Verzögerung ergibt sich auch bei der Amtlichen Vermessung, die ihre Daten erst am 9. Mai 2022 umschalten kann. Da das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister erst ab dem 9. Mai 2022 umgestellt werden kann, entsteht schliesslich auch beim Geoportal eine zeitliche Lücke für die Nachführung. Die Umschaltung wird dort am Wochenende vom 14./15. Mai 2022 vorgenommen.

Trotz dieser teilweisen zeitlichen Abweichung zum eigentlichen Fusionstag können die ab dem 1. Mai eintretenden Geschäftsfälle problemlos bearbeitet werden. In den Registern werden sie aber erst ab der elektronischen Umschaltung wieder vollständig und korrekt dargestellt sein. Für allfällige Unannehmlichkeiten wegen der vereinzelten Verzögerungen bitten wir schon im Voraus um Entschuldigung.

Die Testläufe zur Umschaltung der betroffenen Anwendungen sind positiv verlaufen. Kleinere Probleme sind trotzdem nicht ausgeschlossen. In diesen Fällen ist man bestrebt, die Probleme so schnell wie möglich zu lösen.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut