Corona-Unterstützung für Arbeitgeber, Selbständige, Eltern und Künstler
Arbeitgeber (GmbH, AG etc.)
Für Betriebe steht zur Unterstützung der Erhaltung von Arbeitsplätzen die Kurzarbeitsentschädigung zur Verfügung. Der Bund hat zudem die Ausdehnung des Instruments auf Lernende, arbeitgeberähnliche Angestellte und andere bisher nicht anspruchsberechtigte Arbeitnehmende beschlossen. Firmen, die jetzt (nach dem 20. März 2020) Kurzarbeitsgesuche einreichen, soll die Inhaber und Geschäftsführer auf dem Formular gleich aufführen. Firmen, die bereits Kurzarbeit angemeldet haben, geben beim Entschädigungsanspruch bei der Kasse an, dass sie Geschäftsführer nachmelden. Ein neues Gesuch beim Arbeitsamt ist nicht notwendig. Alle Informationen sind unter www.ai.ch/kurzarbeit abrufbar.
Selbständigerwerbende, Eltern, Kunstschaffende
Einzelunternehmen, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus Erwerbsausfälle erleiden, werden entschädigt, sofern nicht bereits eine Entschädigung oder Versicherungsleistung besteht.
Anspruch auf eine Entschädigung haben auch Eltern, die ihre Erwerbsarbeit aufgrund von Schulschliessungen unterbrechen müssen, um ihre Kinder zu betreuen. Anspruch auf die Entschädigung gibt es ebenfalls bei einem Erwerbsunterbruch aufgrund einer ärztlich verordneten Quarantäne.
- für alle: https://www.ahv-iv.ch/p/6.03.d
- für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende: https://www.ahv-iv.ch/p/2.13.d
Die Prüfung der Ansprüche und die Auszahlung der Leistung wird von den AHV-Ausgleichskassen vorgenommen, www.akai.ch. Das Antragsformular ist zu finden unter https://www.akai.ch/fileadmin/files/COVID19/Formular_Corona_Erwerbsersatz.pdf
Bankkredite für Unternehmen
Die ortsansässigen Banken stehen zusammen mit der Eidgenossenschaft bereit, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Ab ca. 26. März 2020 können bei den Banken vom Bund verbürgte Kredite beantragt werden. Betroffene Unternehmen sollen damit rasch und unkompliziert Kreditbeträge bis zu 10% des Umsatzes erhalten.
Zinslose Darlehen des Kantons
Die Standeskommission hat beschlossen, dass aus dem Wirtschaftsförderungsfonds zinslose Darlehen für Härtefälle ausgerichtet werden können. Damit soll ein Beitrag zur Erhaltung von Arbeitsplätzen bei vor der Krise gesunden Unternehmen geleistet werden. Anträge können direkt beim Amt für Wirtschaft eingereicht werden, www.ai.ch/kmu-antrag.
Liquiditätspuffer des Bundes im Steuerbereich
Unternehmen sollen die Möglichkeit haben, die Zahlungsfristen zu erstrecken, ohne Verzugszins zahlen zu müssen. Aus diesem Grund wird für die Mehrwertsteuer und weitere Abgaben in der Zeit vom 21. März 2020 bis 31. Dezember 2020 der Zinssatz auf 0.0% gesenkt. Es werden in dieser Zeitspanne keine Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Für die Direkte Bundessteuer gilt dieselbe Regelung ab dem 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020.
Stundung von kantonalen Steuern
Unternehmen können bei der kantonalen Steuerverwaltung einen Antrag auf Stundung ihrer Steuerschuld stellen. Die Gesuche werden im Einzelfall geprüft.
Verschiebung der Tourismusförderungsabgabe
Im Kanton Appenzell I.Rh. leisten alle Betriebe eine Tourismusförderungsabgabe. Das Volkswirtschaftsdepartement hat beschlossen, die Rechnungsstellung zu verschieben. Es ist momentan geplant, die Rechnungen erst nach den Sommerferien zu verschicken.