Coronavirus: Zwischenverdienst in anderen Unternehmen

09.04.2020
Der Bundesrat hat am 8. April 2020 beschlossen, dass Zwischenbeschäftigungen nicht mehr an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet werden. So wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, um offene Stellen etwa in der Landwirtschaft oder der Logistik besser besetzen zu können.

Der Bundesrat hat am 8. April 2020 beschlossen, dass Zwischenbeschäftigungen nicht mehr an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet werden. So wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, um offene Stellen etwa in der Landwirtschaft oder der Logistik besser besetzen zu können.

Um die Auszahlungsverfahren der Kurzarbeitsentschädigung während der ausserordentlichen Lage zu vereinfachen, hat der Bundesrat beschlossen, dass Einkommen aus einer Zwischenbeschäftigung während der Kurzarbeit nicht mehr an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet werden. Für Arbeitnehmende wird mit dieser Anpassung ein finanzieller Anreiz geschaffen, in Branchen, die im Moment einen hohen Bedarf an Personal haben, eine Zwischenbeschäftigung anzunehmen. Viele Unternehmen suchen zum gegenwärtigen Zeitpunkt dringend zusätzliches Personal, insbesondere im Gesundheitswesen, in der Landwirtschaft oder der Logistik.

Das Amt für Wirtschaft hat zusammen mit dem freiwilligen Helpdesk seinen am 31. März 2020 erarbeiteten Leitfaden angepasst. Der Leitfaden klärt Fragen wie die Möglichkeit des Überlassens von Mitarbeitenden für einen Einsatz in einem anderen Unternehmen. Auch ein Einsatz von Selbständigerwerbenden in anderen Unternehmen wird thematisiert.

Das kantonseigene Jobportal www.job.ai.ch ist mit der Rubrik «Corona-Jobs» ergänzt worden. Dort können Arbeitgeber direkt Stellen für einen Zwischenverdienst ausschreiben.

Der Leitfaden ist online unter www.ai.ch/wirtschaft abrufbar. Der Helpdesk steht für Auskünfte telefonisch unter 071 788 94 44 sowie via E-Mail an wirtschaft@ai.ch zur Verfügung.

Mitteilung im Wortlaut

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