Coronavirus: Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen
Im Rahmen der Corona-Krise handelt die Standeskommission zu Gunsten der betroffenen Unternehmen im Kanton. Aus dem Fonds für Wirtschaftsförderung werden Mittel zur Linderung von Notsituationen gesprochen. Das Volkswirtschaftsdepartement setzt die Vorgaben um und hat Massnahmen zur Unterstützung der Unternehmen erarbeitet, um kurzfristig zu helfen. Ziel ist es, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten.
Die Schliessung von Ladenlokalen und das Verbot für das Erbringen von verschiedenen Dienstleistungen bringt Betriebe, die bisher gut gewirtschaftet haben, in Bedrängnis. Das Volkswirtschaftsdepartement ist in engem Kontakt mit den Arbeitgeberverbänden (KGV, HIKA und IHK) und den lokalen Banken, um konkrete Lösungen anbieten zu können.
Die ortsansässigen Banken stehen bereit, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Alle Banken haben dem Volkswirtschaftsdepartement gegenüber erklärt, bisher gesunde Unternehmen mit Überbrückungskrediten, Stundung von Hypothekarzinsen etc. zu unterstützen. Falls ein Bankkredit nicht ausreichen sollte, unterstützen die Banken auch den Zugang zu Bürgschaften des Bundes (oder der Bürgschaftsgenossenschaft BG Süd Ost). Ab Mitte nächster Woche können bei den Banken vom Bund verbürgte Kredite beantragt werden. Betroffene Unternehmen sollen damit rasch und unkompliziert Kreditbeträge bis zu 10% des Umsatzes erhalten.
Folgende Möglichkeiten stehen ab sofort den betroffenen Unternehmen zur Verfügung:
1. Kurzarbeit
Für Betriebe steht zur Unterstützung der Erhaltung von Arbeitsplätzen die Kurzarbeitsentschädigung zur Verfügung. Der Prozess wurde bereits vereinfacht und wird nun noch einmal verkürzt. Der Bund hat zudem die Ausdehnung des Instruments auf Lernende, arbeitgeberähnliche Angestellte und andere bisher nicht anspruchsberechtigte Arbeitnehmende beschlossen. Alle Informationen sind unter www.ai.ch/kurzarbeit abrufbar.
2. Weitere Unterstützungsmassnahmen des Bundes
Selbständig Erwerbende, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-virus Erwerbsausfälle erleiden, werden entschädigt, sofern nicht bereits eine Entschädigung oder Versicherungsleistung besteht.
Anspruch auf eine Entschädigung haben auch Eltern, die ihre Erwerbsarbeit aufgrund von Schulschliessungen unterbrechen müssen, um ihre Kinder zu betreuen. Anspruch auf die Entschädigung gibt es ebenfalls bei einem Erwerbsunterbruch aufgrund einer ärztlich verordneten Quarantäne.
Die Prüfung der Ansprüche und die Auszahlung der Leistung wird von den AHV-Ausgleichskassen vorgenommen, www.akai.ch.
3. Zinslose Darlehen des Kantons
Die Standeskommission hat beschlossen, dass aus dem Wirtschaftsförderungsfonds zinslose Darlehen für Härtefälle ausgerichtet werden können. Damit soll ein Beitrag zur Erhaltung von Arbeitsplätzen bei vor der Krise gesunden Unternehmen geleistet werden.
Anträge können direkt beim Amt für Wirtschaft eingereicht werden, www.ai.ch/kmu-antrag.
4. Stundung von Steuern
Unternehmen können bei der kantonalen Steuerverwaltung einen Antrag auf Stundung ihrer Steuerschuld stellen. Die Gesuche werden im Einzelfall geprüft.
5. Verschiebung der Tourismusförderungsabgabe
Im Kanton Appenzell I.Rh. leisten alle Betriebe eine Tourismusförderungsabgabe. Das Volkswirtschaftsdepartement hat beschlossen, die Rechnungsstellung zu verschieben. Es ist momentan geplant, die Rechnungen erst nach den Sommerferien zu verschicken.
Das Volkswirtschaftsdepartement arbeitet zusammen mit dem kantonalen Führungsstab, den Bundesbehörden, den anderen Departementen, den Verbänden und den Banken weiter an Lösungen und Hilfestellungen für unsere Unternehmen.