Erbschaftsämter übernehmen keine Nachlassabwicklung mehr

28.05.2026
Die Standeskommission hat entschieden: Das Grundbuch- und Erbschaftsamt Appenzell, sowie das Erbschaftsamt Oberegg übernehmen künftig keine Mandate als Willensvollstrecker mehr. Anlass ist eine Feststellung im Rahmen einer Inspektion. Diese hat gezeigt, dass die heutige Aufgabenverteilung zu einem Interessenkonflikt führen kann.

Die Standeskommission hat entschieden: Das Grundbuch- und Erbschaftsamt Appenzell, sowie das Erbschaftsamt Oberegg übernehmen künftig keine Mandate als Willensvollstrecker mehr. Anlass ist eine Feststellung im Rahmen einer Inspektion. Diese hat gezeigt, dass die heutige Aufgabenverteilung zu einem Interessenkonflikt führen kann.

Im Rahmen der Inspektion wurde geprüft, wie die Aufgaben im Bereich Erbschaft organisiert sind. Dabei wurde festgestellt: Das Erbschaftsamt ist Aufsichtsbehörde über Willensvollstrecker. Wird es gleichzeitig selbst als Willensvollstrecker eingesetzt, entsteht eine Doppelrolle.

Die Standeskommission hat den Sachverhalt beurteilt und eine klare Trennung der Funktionen beschlossen. Das Grundbuch- und Erbschaftsamt Appenzell, Fachbereich Erbschaft, sowie das Erbschaftsamt Oberegg lassen sich ab sofort nicht mehr als Willensvollstrecker einsetzen. Künftige Mandate müssen sie ablehnen.

Überprüfung von Testamenten empfohlen

Bürgerinnen und Bürger, die ein Testament oder einen Erbvertrag erstellt haben, werden gebeten, die eingesetzte Willensvollstreckung zu prüfen. Falls die ehemalige Erbschaftsbehörde Appenzell, das Grundbuch- und Erbschaftsamt Appenzell, Fachbereich Erbschaft oder das Erbschaftsamt Oberegg eingesetzt wurde, wird empfohlen, diese Regelung anzupassen und eine andere geeignete Person sowie eine Ersatzlösung zu bestimmen.

Für Fragen steht der Fachbereich Erbschaft Appenzell zur Verfügung.

Mitteilung im Wortlaut