Härtefall-Unterstützung im Kanton Appenzell I.Rh.

20.01.2021
Die Standeskommission stellt für die Härtefall-Unterstützung aufgrund der Corona-Pandemie einen maximalen Beitrag von Fr. 3.5 Mio. zur Verfügung. Ebenfalls können Bundesgelder von Fr. 1.892 Mio. für betroffene Unternehmen eingesetzt werden. Unterstützungsgesuche sind beim Amt für Wirtschaft einzureichen. Die Gesuche werden von der Wirtschaftsförderungskommission geprüft.

Die Standeskommission stellt für die Härtefall-Unterstützung aufgrund der Corona-Pandemie einen maximalen Beitrag von Fr. 3.5 Mio. zur Verfügung. Ebenfalls können Bundesgelder von Fr. 1.892 Mio. für betroffene Unternehmen eingesetzt werden. Unterstützungsgesuche sind beim Amt für Wirtschaft einzureichen. Die Gesuche werden von der Wirtschaftsförderungskommission geprüft.

Die Standeskommission hat bereits am 17. März 2020 im Zusammenhang mit der Corona-Krise beschlossen, dass aus dem Wirtschaftsförderungsfonds Unterstützungsleistungen bis zu einem maximalen Betrag von Fr. 3.5 Mio. für Härtefälle ausgerichtet werden können. Auch Unternehmen im Kanton Appenzell I.Rh. waren von den vom Bund verordneten Betriebsschliessungen und Einschränkungen betroffen. Dank der Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigungen, EO-Erwerbsersatz und der Gewährung von COVID-19 Krediten über die Banken konnten die Unternehmen die Verluste bis jetzt grösstenteils ohne weitere Unterstützung des Kantons finanzieren.

Je länger die Krise dauert, desto lauter wurde jedoch in der ganzen Schweiz der Ruf nach Unterstützung der betroffenen Unternehmen. Dies wurde vom Parlament letzten Herbst im COVID-19 Gesetz entsprechend berücksichtigt. Die COVID-19-Härtefallverordnung des Bundes ist am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten (SR 951.262). Am 14. Januar 2021 sind nun auch die vom Bundesrat am Vortag erlassenen Änderungen in Kraft getreten.

Im Kanton Appenzell I.Rh. ist seit dem 17. März 2020 eine Unterstützung für Härtefälle möglich. Seit dem 1. Dezember 2020 stehen für die kantonale Unterstützung nun auch Bundesmittel zur Verfügung.

Ziel und Zweck der Unterstützung

Die Härtefall-Unterstützung soll einen Beitrag zur Erhaltung von Arbeitsplätzen bei vor der Krise gesunden Unternehmen leisten. Um die Verschuldung der Unternehmen nicht zu erhöhen, gewährt der Kanton Appenzell I.Rh. im Vergleich zu anderen Kantonen keine Darlehen, sondern sogenannte A-fonds-perdu-Beiträge, also Beiträge, welche nicht zurückbezahlt werden müssen. Diese sollen zur Deckung von Fixkosten der Unternehmen verwendet werden. Dabei werden folgende Fixkosten berücksichtigt: Mieten, Leasing, Fahrzeug- und Betriebsversicherungen, Bank- und Hypothekarzinsen, Telefon und Internet, Lizenz- und Servicegebühren, Verbandsbeiträge, Gebühren und Abgaben.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen zur Gutsprache von Beiträgen richten sich nach den Bundesvorgaben. Unterstützt werden Betriebe, die Umsatzverluste im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie hinzunehmen haben. Dies können Gastrobetriebe, Reisebüros, Detailhändlerinnen und -händler, Fitnesscenter oder Unternehmen aus weiteren betroffenen Branchen sein, welche entweder einen Umsatzrückgang von mindestens 40% im Jahr 2020 oder während der vergangenen 12 Monate verzeichnen oder welche mindestens 40 Tage behördlich geschlossen wurden.

Detaillierte Informationen und das Antragsformular sind unter www.ai.ch/wirtschaft zu finden. Anträge können an das Amt für Wirtschaft online mit den weiteren nötigen Unterlagen eingereicht werden. Die Unternehmen müssen beim Einreichen von Anträgen ihre Geschäftszahlen und weitere ausschlaggebende Informationen angeben. Zusätzliche Informationen werden bei Bedarf von anderen Amtsstellen eingeholt.

Behandlung der Gesuche

Die Gesuche werden einzeln geprüft und der Wirtschaftsförderungskommission zum Entscheid vorgelegt. So ist eine Gleichbehandlung aller antragstellenden Unternehmen sichergestellt und Unterstützungsleistungen können rasch ausbezahlt werden.

Beim Vollzug der Härtefall-Unterstützung haben sich die Ostschweizer Kantone eng abgestimmt. Auch überkantonal sollen Ungleichheiten vermieden und eine vernünftige Härtefall-Unterstützung sichergestellt werden.

Mit dieser Härtefall-Regelung kann der Kanton Appenzell I.Rh. den betroffenen Unternehmen schnelle und wirkungsvolle Hilfe bieten.

Mitteilung im Wortlaut