Aktuelles
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Kurzarbeitsentschädigung trägt zur Liquidität der Unternehmen bei
Kurzarbeitsentschädigung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Liquidität der Unternehmen und wirkt grösseren Entlassungen entgegen. Wiederholte Gesetzesänderungen erschweren den Vollzug zunehmend und führen zu administrativem Aufwand für die Betriebe und die Vollzugsstellen.
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Aktueller Stand bei den Corona-Härtefällen
Am 17. März 2020 beschloss die Standeskommission, Unterstützungsleistungen aus dem Wirtschaftsförderungsfonds für Corona-Härtefälle zur Verfügung zu stellen. Die COVID-19-Härtefallordnung des Bundes ist am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten. Mit Stand 12. März 2021 sind 49 Anträge beim Amt für Wirtschaft eingegangen, davon wurden 32 entschieden, 29 positiv. Für Betriebe, welche per 28. Februar 2021 bereits einen positiven Entscheid erhalten haben, werden Beiträge für die weitere Schliessungszeit ohne erneutes Gesuch ausbezahlt.