Verzögerung bei der Erschliessung mit schnellem Internet

12.11.2021
Am 9. Mai 2021 befürworteten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Appenzell I.Rh. mit 81.8% einen Beitrag von Fr. 2 Mio. für den Ausbau der Breitbanderschliessung. Die Intervention der Schweizerischen Wettbewerbskommission und der anschliessende Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts verzögern das Projekt, das schnelles Internet für die Anschlüsse in den Ortschaften und im Streusiedlungsgebiet bringen soll.

Am 9. Mai 2021 befürworteten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Appenzell I.Rh. mit 81.8% einen Beitrag von Fr. 2 Mio. für den Ausbau der Breitbanderschliessung. Die Intervention der Schweizerischen Wettbewerbskommission und der anschliessende Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts verzögern das Projekt, das schnelles Internet für die Anschlüsse in den Ortschaften und im Streusiedlungsgebiet bringen soll.

Von der Wettbewerbskommission verfügte Massnahmen

Das Projekt Breitbanderschliessung Appenzell I.Rh. sieht vor, dass Gebiete innerhalb der Ausbaugebiete bis Ende 2022 über Bandbreiten zwischen 80Mbps bis 600Mbps und bis spätestens 2029 über Bandbreiten von 10’000Mbps verfügen. Ausserhalb der Baugebiete werden bis Ende 2028 rund 80% der Wohnungen und Geschäfte mit einer Mindestbandbreite von 80Mbps versorgt.

Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte am 17. Dezember 2020 ein Untersuchungsverfahren gegen Swisscom eingeleitet und vorsorgliche Massnahmen verfügt. Mit der Intervention wurde ein sofortiger Stopp des Weiterausbaus mit der in Frage gestellten Netzarchitektur durchgesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht kommt im Urteil vom 30. September 2021 nun zum Schluss, dass der verfügte Stopp weiterhin gilt. Der Ausbau in ländlichen Regionen ist damit weiter behindert.

In einem Gespräch mit Landammann Roland Dähler hat die Swisscom ausführlich über den Stand des juristischen Verfahrens und ihre weiteren Schritte informiert. Swisscom hat den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts fristgerecht an das Bundesgericht weitergezogen und will die vorsorglichen Massnahmen weiter anfechten.

Verzögerungen für Anschlüsse in Innerrhoden

Auch das Projekt im Kanton Appenzell I.Rh. ist von diesem Entscheid betroffen. Die nach dem Urnenentscheid begonnenen Vertragsverhandlungen, bei denen der Ausbau im Detail geplant und Meilensteine definiert wurden, sind vorerst gestoppt. Zu den in der Absichtserklärung vereinbarten Kosten kann die Swisscom mit der von der Weko geforderten Einschränkung das Breitbandnetz nicht erstellen, zumal die bereits gebaute Infrastruktur auf die moderne, von der Swisscom gewählte Architektur ausgerichtet ist.

Die Verzögerungen sind für den Kanton Appenzell I.Rh. besonders schmerzlich, weil das Projekt nicht nur für private Anschlüsse, sondern auch für Geschäftskunden verzögert oder gar verunmöglicht wird. Neben der Swisscom waren andere Anbieter in geführten Gesprächen nicht bereit, ausserhalb der Ausbaugebiete im Kanton Appenzell I.Rh. in den Glasfaserausbau zu investieren.

Das Volkswirtschaftsdepartement plant, die Absichtserklärung mit der Swisscom bis Sommer 2022 zu verlängern, um die bisher erreichten Verhandlungsergebnisse und geleisteten Vorarbeiten nach einem Entscheid allenfalls sofort wieder aufnehmen zu können.

Mitteilung im Wortlaut