Vorsorgeauftrag

Wer infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr für sich sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Mittels eines Vorsorgeauftrags kann jede urteilsfähige Privatperson sicherstellen, dass im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit eine Person ihres Vertrauens die notwendigen Angelegenheiten ihrem Willen entsprechend für sie erledigen kann.

Die Kosten für die Erstellung des Vorsorgeauftrags werden nach Aufwand verrechnet.