Revision Ortsplanung (2. Auflage der Rahmennutzungsplanung)

Änderungen zur Revision der Ortsplanung

Nachdem die Raumnutzungsplanung der Feuerschaugemeinde Appenzell vom 10. Juni bis 10. Juli 2024 öffentlich aufgelegt wurde, hat sich im Rahmen der Behandlung von Einsprachen gezeigt, dass die Planunterlagen und Schutzregister in verschiedenen Punkten angepasst und die Auflage wiederholt werden muss.
Gestützt auf Art. 47 Abs. 2 des kantonalen Baugesetzes des Kantons Appenzell I.Rh. (BauG/GS 700.000), werden die Änderungen nochmals öffentlich aufgelegt.

Öffentliche Auflage:
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 20. Januar 2025 bis 18. Februar 2025, bei der Feuerschaugemeinde Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell, zur Einsichtnahme auf. Es sind dies folgende Dokumente:

  1.  Zonenplan Nutzung (2. Auflage)
  2.  Änderungsplan Zonenplan Nutzung (2. Auflage)
  3.  Baureglement, Teil Nutzung (ohne Änderung)
  4.  Waldfeststellungsplan St. Anna und Krüsi vom 06.01.2025
  5.  Zonenplan Schutz (2. Auflage)
  6.  Änderungsplan Zonenplan Schutz (2. Auflage)
  7.  Schutzreglement, Teil Kulturschutz (ohne Änderung)
  8.  Liste der geschützten Kulturobjekte vom 06.01.2025
  9.  Revidierte Inventarblätter Kulturobjekte + Baugruppen (ohne Änderung)
  10.  Liste der geschützten Naturobjekte vom 06.01.2025
  11.  Inventarblätter zu neu geschützten Naturobjekten
  12.  Planungsbericht vom 06.01.2025

Die überarbeiteten Unterlagen (a – l) können während der Auflagefrist auch im Internet über folgenden Link heruntergeladen werden:
www.ai.ch/feuerschaugemeinde/ortsplanung/aktuelle-planauflagen

Rechtsmittel:
Einsprachen sind während der Auflagefrist, das heisst bis 18. Februar 2025, schriftlich und begründet an die Feuerschaukommission Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell zu richten.
Gemäss Art. 47 Abs. 3 BauG darf im Rahmen dieser wiederholten Auflage nur noch über Änderungen Einsprache geführt werden, die nicht Gegenstand der vorherigen Auflage waren.

Annahmebeschluss:
Über die Annahme der Ortsplanungsrevision entscheidet gemäss Art. 48 BauG die Dunkeversammlung.

Zuständige Stelle

Ortsplanung

Telefon +41 71 788 96 71

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