Produkte / Preise
Zusammensetzung der Strompreise
Der Strompreis setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen: Energie, Netznutzung, Messung und Abgaben.
Der Energietarif umfasst die Kosten für die Beschaffung der Energie sowie für Vertrieb und Kundenservice.
Der Netznutzungstarif deckt die Kosten für Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Verteilnetzes der EWA. Darin enthalten sind auch die anteiligen Kosten für die Nutzung der vorgelagerten Netze der St. Gallisch Appenzellische Kraftwerke AG (SAK), der Axpo und der Swissgrid. Zusätzlich beinhaltet der Netznutzungstarif verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Abgaben: die Systemdienstleistungen (SDL) der Swissgrid zur Sicherstellung eines stabilen Stromnetzes, die vom Bund eingeführte Stromreserve sowie einen Zuschlag zur Finanzierung schweizweiter Netzverstärkungen und Überbrückungshilfen der Stahl- und Aluminiumindustrie (Solidarisierte Kosten).
Die Messtarife decken die Kosten für Betrieb und Unterhalt der Messinfrastruktur. Dazu gehören insbesondere die Smartmeter sowie die Systeme zur Übermittelung und Verarbeitung der Messdaten.
Die Abgaben umfassen gesetzlich vorgeschriebene Beiträge zur Förderung erneuerbarer Energien sowie zur ökologischen Sanierung der Wasserkraft. Abgaben an das Gemeinwesen werden keine erhoben.
Die Strompreise sind streng reguliert und die EWA muss sich bei der Strompreisdefinition an die Vorgaben des Regulators halten. Die schweizerische Elektrizitätskommission (ElCom) überwacht die Preisbildung aller Energieversorger.
Die Netznutzungstarife werden von der ElCom im Rahmen der Cost-Plus-Regulierung überwacht. Die EWA darf nur die Betriebs- und Kapitalkosten für ein sicheres, leistungsfähiges und effizientes Netz in die Netznutzung einrechnen, die sogenannten anrechenbaren Kosten. In den anrechenbaren Kapitalkosten ist eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals enthalten, die einem „Betriebsgewinn“ entspricht. Dieser Zins (WACC) wird jährlich vom Bund festgelegt.
Stromqualitäten
Für Haushalts- und Geschäftskunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 50'000 kWh ist im Basistarif standardmässig die Stromqualität naturemade enthalten. Kunden mit einem Jahresverbrauch von 50'000 kWh oder mehr erhalten standardmässig Strom aus 100% Wasserkraft.
Auf Wunsch kann die Stromqualität auf eines der nachfolgend aufgeführten klima- und naturschonenden Produkte umgestellt werden. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Stromprodukten, den Wechselfristen und den entsprechenden Preisen finden Sie in den Preisblättern sowie in den Produktbeschreibungen. Alle angebotenen Stromqualitäten enthalten über die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) geförderten Strom. Detaillierte Informationen zu naturemade Gütesiegel finden Sie unter www.naturemade.ch.
Stromtarife 2027
Die Feuerschaukommission hat an ihrer Sitzung vom 20. August 2026 die Stromtarife der Energie- und Wasserversorgung für das Jahr 2027 verabschiedet. Die entsprechende Medienmitteilung finden Sie hier.
Stromreserve
Der Bundesrat hat zahlreiche Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit ergriffen. Dazu gehören unter anderen die Wasserkraftreserve, die Reservekraftwerke sowie die Notstromgruppen. Gemäss Verordnung über die Errichtung einer Stromreserve für den Winter (Winterreserveverordnung, SR 734.722) werden die Kosten des Bundes über das Netznutzungsentgeld an die Endkunden abgewälzt.
Solidarisierte Kosten
Im Rahmen des Mantelerlasses wurde die Solidarisierung von Kosten für Netzverstärkungen, ausgelöst durch Anlagen zur Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien und für Überbrückungshilfen der Stahlindustrie eingeführt. Diese Kosten sind Teil des Netznutzungsentgelts. Die EWA erhebt bei ihren Endkunden die solidarisierten Kosten gemäss Tarifblatt der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid bzw. Art. 15b StromVG.
Messwesen
Weiterführende Informationen zu den Stromzählern finden Sie hier.