Anschluss an die Wasserversorgung

Reglemente

Das Wasserversorgungsreglement regelt die öffentliche Wasserversorgung durch die Energie- und Wasserversorgung Appenzell. Dies beinhaltet unter anderem den Bau, Betrieb und Unterhalt sowie die Finanzierung der Wasserversorgung. Auch geregelt werden die Beziehungen zwischen der Wasserversorgung und ihren Kunden.

Anschlussbeiträge

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Für den Anschluss an die Wasserversorgung wird neben dem Hausanschluss-Kostenbeitrag für die Mitbenutzung der vorgelagerten Anlagen ein einmaliger Netzkostenbeitrag erhoben. Bei Abparzellierungen oder Erweiterungen (z.B. zusätzliche Wohnungen, Einbau von Schwimmbädern oder neuen Gewerbebetrieben) werden zusätzliche Netzkostenbeiträge fällig. Details zu den Anschlussbeiträgen können der Tarifordnung entnommen werden.

Bewilligungspflichtige Installationen

Gemäss Art. 16 Wasserversorgungsreglement ist für folgendes eine vorgängige Bewilligung der Wasserversorgung notwendig:

  • Erstellung von Netzanschlüssen (*)
  • Spezielle Nutzungszwecke (z.B. Schwimmbäder und bewegliche Bassins über 20 m3, Sprinkleranalgen, Kühl- und Klimaanlagen) (*)
  • vorübergehende Wasserbezüge und Wasserentnahmen aus Hydranten
  • Wasserabgabe oder -ableitung an Dritte

Die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Gesuche sind der Wasserversorgung einzureichen. Die mit einem Stern (*) markierten Gesuche müssen von einer installationsberechtigten Person eingereicht werden.

Meldepflichtige Installationen

Gemäss Art. 15 Wasserversorgungsreglement ist der Wasserversorgung folgendes zu melden:

  • Veränderungen an den Hausinstallationen, die zu einer Änderung des mutmasslichen Belastungswerts (LU) von ±15 LU oder mehr führen (*)
  • die Nutzung von Eigen-, Regen- oder Grauwasser innerhalb von Gebäuden (*)
  • Druckerhöhungs- und/oder Wasseraufbereitungsanlagen (*)
  • Ende des Wasserbezugs

Die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Meldungen sind der Wasserversorgung einzureichen. Die mit einem Stern (*) markierten Meldungen müssen von einer installationsberechtigten Person eingereicht werden.