Anschluss an die Wasserversorgung

Reglemente

Das Reglement über die Abgabe von Trinkwasser regelt den Bau, Betrieb und Unterhalt sowie die Finanzierung der Wasserversorgungsanlagen und die Beziehung der Wasserversorgungen Appenzell, Rüte, Haslen und Gonten mit deren Bezügern, soweit die Vorschriften des Bundes, des Kantons und die Statuten bzw. Bezirksbeschlüsse nichts Abweichendes enthalten.

Anschlusskosten

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Für den Anschluss an die Wasserversorgung und die Mitbenutzung der bestehenden Wasserversorgungsanlage wird eine einmalige Anschlussgebühr erhoben. Bei wesentlichen Erweiterungen von Gebäuden wird für den Einbau von Wohnungen und Neuangliederung von Gewerbebauten eine Nachzahlung fällig. Die Höhe der Nachzahlung wird in der Gebührentarifordnung festgelegt. Die Anschlussgebühr wird ausserdem in allen Fällen von bewilligungspflichtigen Inneninstallationen in wiederaufgebauten Gebäuden erhoben, sofern nie eine Wasseranschlussgebühr erhoben wurde.

Installationen

Gemäss Art. 5.4 des Reglements über die Abgabe von Trinkwasser muss für jeden Neuanschluss ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anschlussgesuch an die Energie- und Wasserversorgung Appenzell eingereicht werden. Ebenso sind gemäss Art. 6.1 des Regelments müssen alle Installationsarbeiten, welche den Belastungswert des Anschlusses beeinflussen, vorgängig der EWA mittels Installationsanzeige gemeldet werden. Die Anzeige bzw. das Gesuch ist durch eine Fachperson einzureichen.

Nach ausgeführten Arbeiten, die den Belastungswert des Anschlusses beeinflusst haben, ist der Energie- und Wasserversorgung Appenzell innerhalb von 1 Monat (nach Abschluss der Arbeiten) durch den Installateur eine Fertigstellungsanzeige einzureichen.

Zuständige Stelle

Wasser

Telefon +41 71 788 96 71