1597 - Die Landteilung
Das Appenzellerland trennt sich in zwei Halbkantone
Die seit der Reformation bestehenden Spannungen zwischen den katholischen inneren Rhoden und den reformierten äusseren Rhoden wurden wesentlich verschärft, als die fünf inneren Orte der Eidgenossenschaft und Freiburg 1588 eine Einladung an Appenzell richteten, dem kurz zuvor abgeschlossene Soldbündnis mit dem habsburgischen Spanien bzw. dem zu Spanien gehörigen Herzogtum Mailand beizutreten. Die Führer der inneren Rhoden standen diesem Ansinnen positiv gegenüber, waren die Pensionsgelder aus dem bestehenden Bündnis mit Frankreich doch immer häufiger ausgeblieben. Zudem hoffte man, der angewachsenen Bevölkerung durch Solddienste vermehrtes Einkommen zu verschaffen. Nicht zuletzt ging es darum, die katholische Konfession zu festigen und allenfalls die Glaubenseinheit im Appenzellerland wieder herzustellen.
Die Vertreter der äusseren Rhoden leisteten diesen Bündnisplänen mit Unterstützung der reformierten eidgenössischen Orte hartnäckigen Widerstand. Davon unbeeindruckt beanspruchten die inneren Rhoden als Namen gebender Teil des Landes für sich das Recht, das Bündnis für das ganze Land Appenzell einzugehen. Mit Hilfe der Innerschweizer Orte gelang es, den zunächst skeptischen spanischen König Philipp II. von der Wichtigkeit eines Beitritts des Appenzellerlandes zu überzeugen. Dabei ging es nicht zuletzt auch um Fragen des Gleichgewichts von katholischen und reformierten Ständen in der Eidgenossenschaft. Mangels Einigung zog sich die Angelegenheit in die Länge, bis die inneren Rhoden 1596 den folgenschweren Vertrag mit der aufstrebenden katholischen Vormacht in Europa ohne Einwilligung der äusseren Rhoden unterzeichneten.
Der Graben zwischen den im Glauben und in der Aussenpolitik zerstrittenen Rhoden war nun so tief, dass alle Vermittlungsversuche scheiterten. Im Juni 1597 stimmten Inner- und Ausserrhoder auf separaten Landsgemeinden der Trennung des Landes in zwei Halbkantone zu. Darauf schickten die eidgenössischen Orte sechs Schiedsrichter nach Appenzell, mit dem Auftrag die genauen Formalitäten in Verhandlungen mit den beiden Streitparteien festzulegen. Am 8. September 1597 legten die Vermittler einen Landteilungsbrief vor, der die endgültige Trennung in zwei Staatswesen besiegelte. Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden erhielten fortan den Status von Halbkantonen und nahmen in Kauf, dass ihr Einfluss in der Eidgenossenschaft geschwächt wurde.
Die weltanschauliche Separierung, die damit für die folgenden Jahrhunderte ihren Lauf nahm, kann gar nicht tief genug eingeschätzt werden. Abgesehen von einigen pragmatischen Vereinbarungen, z.B. für die extraterritorialen katholischen Klöster, lebte man während Jahrhunderten weitgehend aneinander vorbei. Bis auf den heutigen Tag sprichwörtlich sind die kleinen Sticheleien, die sich immer wieder zutrugen, wie das Jauche austragen an kirchlichen Festtagen der Nachbarn oder die teils handgreiflichen Auseinandersetzungen im Verlaufe der traditionellen Stoss-Wallfahrt. Ab dem 18. Jahrhundert entwickelten sich die beiden Halbkantone auch in wirtschaftlicher Hinsicht sehr unterschiedlich. Ausserrhoden hatte starken Anteil an der Frühindustrialisierung und profitierte von der Nähe des Textilhandelszentrums St. Gallen. Innerrhoden hingegen verlor nach der Niederlage der katholischen Orte im Toggenburgerkrieg von 1712 zusehends an Bedeutung und verharrte auf einem agrarisch-kleingewerblichen Stand.