Medienmitteilungen
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Ostschweizer Kantone für Verlängerung bis Ende Februar
Die Regierungen der Kantone St.Gallen, Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh. und Thurgau sind einverstanden mit einer Verlängerung der COVID-19-Massnahmen, aber vorderhand nur bis am 28. Februar 2022. Die Massnahmen müssen regelmässig überprüft und nach einem Abflachen der Omikronwelle gelockert werden. Die Kantone sprechen sich sodann für einen Verzicht auf Einreisetests bei geimpften und genesenen Personen und gegen den Fernunterricht an Hochschulen aus. Sie sehen vorderhand keinen Bedarf für zusätzliche kantonale Massnahmen.
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Abklärungen zur weiteren Nutzung des ehemaligen Spitalareals
Die Standeskommission prüft zurzeit, wie das ehemalige Spitalareal nachhaltig und bedarfsgerecht genutzt werden kann. Im Vordergrund steht eine mögliche Zusammenarbeit mit der Solviva AG. Die im Pflegebereich tätige Familienunternehmung klärt ab, ob für sie der Bau eines neuen Gebäudes auf dem ehemaligen Spitalareal in Betracht kommt, in dem sie ein Angebot für spezialisierte Pflege betreiben möchte. Im neuen Gebäude, das im Baurecht erstellt würde, könnten sich das Kantonale Gesundheitszentrum sowie weitere Gesundheitsdienstleistende langfristig einmieten. Die Standeskommission hat die Solviva AG beauftragt, eine entsprechende Studie zu erstellen.
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Mitteilung der Standeskommission
Mitteilungen aus den Verhandlungen der Standeskommission
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Verkehrsberuhigung am Schmäuslemarkt
In einem sechsmonatigen Versuchsbetrieb wurde die Durchfahrt über den Schmäuslemarkt in Appenzell beschränkt. Damit verfolgte das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement das Ziel, die Auswirkungen dieser Verkehrsmassnahme zu erheben und zu analysieren. Die gesammelten Daten sind ausgewertet und auf deren Grundlage wird die temporäre Durchfahrtsbeschränkung über den Schmäuslemarkt zwischen 1. Mai und 31. Oktober angeordnet.
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Mitteilung der Standeskommission
Mitteilungen aus den Verhandlungen der Standeskommission
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Erweiterte Blockzeiten in der Volksschule
An den Innerrhoder Schulen werden die Blockzeiten in der Primarschule und im Kindergarten erweitert. Die Umsetzung erfolgt auf Beginn des Schuljahrs 2022/2023. Die grosszügigeren Blockzeiten bieten Eltern mit schulpflichtigen Kindern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Den Eltern wird insbesondere der Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit erleichtert, was sich positiv auf den Arbeitsmarkt auswirken wird.
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Covid-19: Impfungen für Kinder ab fünf Jahren möglich
Die ersten Impfdosen für Kinder zwischen fünf und elf Jahren sind im Kanton Appenzell I.Rh. angekommen. Interessierte Eltern können sich in ihrer Haus- oder Kinderarztpraxis informieren. Anmeldungen nehmen einzelne Haus- und Kinderarztpraxen sowie das Ostschweizer Kinderspi-tal entgegen.
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Quarantäne wird auf sieben Tage reduziert
Die Quarantäneregelung bei Coronafällen wird in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen angepasst und vereinfacht. Neu dauert die Quarantäne nur noch sieben anstatt wie bisher zehn Tage. Ausserdem müssen sich nur noch Haushaltsangehörige sowie sehr enge Kontaktpersonen von Angesteckten in Quarantäne begeben. Davon ausgenommen sind Personen, bei denen die vollständige Impfung oder die Auffrisch-Impfung weniger als vier Monate zurückliegt, sowie Personen, die in den letzten vier Monaten von Covid-19 genesen sind.
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Mitteilung der Standeskommission
Mitteilungen aus den Verhandlungen der Standeskommission
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Gesundheitsfachpersonen für Impfzentrum gesucht
Das Impfzentrum am kantonalen Gesundheitszentrum Appenzell muss aufgrund eines voraussichtlich erhöhten Bedarfs nach Erst- und Auffrischimpfungen allenfalls vorübergehend durch ein weiteres Impfzentrum ergänzt werden. Zur Verstärkung des Teams werden dazu per Januar 2022 Gesundheitsfachpersonen gesucht. Interessierte Personen melden sich bitte beim Gesundheitsamt.