Grosser Rat

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Die wichtigsten Aufgaben des Grossen Rates sind die Vorberatung der Verfassungs- und Gesetzesvorlagen zuhanden der Landsgemeinde. Er erlässt Verordnungen zum Vollzug der Gesetzgebung des Kantons, verabschiedet Grossratsbeschlüsse und überwacht den Geschäftsgang aller Behörden. Ausserdem prüft und genehmigt der Grosse Rat die Jahresrechnung, legt das Budget und den Steuersatz fest und entscheidet über die Erteilung des Landrechts.

Zusammensetzung

Der Grosse Rat setzt sich aus 50 Mitgliedern zusammen. Diese werden in den fünf Bezirken gewählt. Jeder Bezirk hat Anspruch auf vier Sitze. Die verbleibenden Sitze werden aufgrund der Bevölkerungszahlen der einzelnen Bezirke verteilt. Die Bezirksgemeindeversammlungen finden einmal pro Jahr statt. In den Bezirken Appenzell, Schwende-Rüte, Schlatt-Haslen und Gonten werden sie am ersten Sonntag im Mai durchgeführt. Dabei werden offene Wahlen abgehalten. Im Bezirk Oberegg findet im Mai eine Urnenabstimmung statt.

Der Grosse Rat setzt sich aktuell wie folgt zusammen:

Sitzverteilung nach Bezirken

Appenzell 18
Schwende-Rüte 18
Schlatt-Haslen 4
Gonten 4
Oberegg 6
Total 50

Sitzverteilung nach Geschlecht

Männer
40
Frauen 10

Gemäss der Kantonsverfassung werden jährlich fünf ordentliche Sessionen durchgeführt. Auf Beschluss der Grossratspräsidentin bzw. des -präsidenten, der Standeskommission oder von mindestens zehn Grossrätinnen und Grossräten hin können auch ausserordentliche Sitzungen einberufen werden. Anlässlich der Junisession werden die Mitglieder des Büros, der Staatswirtschaftlichen Kommission sowie der vorberatenden Kommissionen und der verschiedenen vom Grossen Rat zu bestimmenden Kommissionen gewählt. Das Büro des Grossen Rates setzt sich aus der Präsidentin bzw. dem Präsidenten, der Vizepräsidentin bzw. dem Vizepräsidenten sowie drei Stimmenzählerinnen und -zählern zusammen. Die Amtsdauer der Präsidentin bzw. des Präsidenten dauert ein Jahr. Die Sitzungen des Grossen Rates sind in der Regel öffentlich. Die Behandlung von Landrechtsgesuchen und Begnadigungsgesuchen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. In besonderen Fällen kann der Grosse Rat über einen Ausschluss befinden.

Fraktionen / Politische Gruppierungen

Das Geschäftsreglement des Grossen Rates sieht die Bildung von Fraktionen nicht vor, weshalb die Mitglieder des Grossen Rates im Staatskalender ohne Hinweis auf ihre allfällige Parteizugehörigkeit aufgeführt sind. Aufgrund dessen sind Angaben über die parteipolitische Zusammensetzung der Legislative nicht möglich.

Hingegen gibt es feste Interessengruppen aus Bauern-, Gewerbe- und Arbeitnehmerkreisen. Trotzdem wahrt das einzelne Ratsmitglied eine relativ grosse Eigenständigkeit.

Sitzungstermine 2026

  • Montag, 2. Februar 2026
  • Montag, 30. März 2026
  • Montag, 22. Juni 2026
  • Montag, 19. Oktober 2026
  • Montag, 7. Dezember 2026

Sitzungstermine 2027

  • Montag, 1. Februar 2027
  • Montag, 5. April 2027
  • Montag, 21. Juni 2027
  • Montag, 18. Oktober 2027
  • Montag, 6. Dezember 2027

Sitzordnung des Grossen Rates 2025/2026

Sitzordnung des Grossen Rates 2025/2026
Typ Titel
Sitzordnung 2025-2026

Mitglieder

Karin Brülisauer-Signer

Grossratspräsidentin

Urs Koch

Grossratsvizepräsident

Erol Ademi

Grossrat, 1. Stimmenzähler

Simone Dietrich-Huber

Grossrätin

Erich Gollino

Grossrat

Karl Inauen

Grossrat

Michael Koller

Grossrat

Albert Manser

Grossrat

Nicola Moser

Grossrat

Köbi Neff

Grossrat

Elias Tobler

Grossrat

Kathrin Birrer

Grossrätin

Urs Dörig

Grossrat

Silvia Frey

Grossrätin

Bruno Huber

Grossrat

Marco Keller

Grossrat

Brigitte Koster

Grossrätin

Christian Manser

Grossrat

Albert Mösler

Grossrat

Stefan Neff

Grossrat

Fabian Ulmann

Grossrat

Remo Broger

Grossrat

Josef Bürki

Grossrat

Lukas Enzler

Grossrat

Patricia Fritsche-Manser

Grossrätin, 2. Stimmenzählerin

Karin Inauen-Mäder

Grossrätin, 3. Stimmenzählerin

Helen Koller

Grossrätin

Adrian Locher

Grossrat

Albert Neff

Grossrat

Thomas Schefer

Grossrat

Esther Sutter-Manser

Grossrätin

Christoph Wetter

Grossrat