Grosser Rat
Die wichtigsten Aufgaben des Grossen Rates sind die Vorberatung der Verfassungs- und Gesetzesvorlagen zuhanden der Landsgemeinde. Er erlässt Verordnungen zum Vollzug der Gesetzgebung des Kantons, verabschiedet Grossratsbeschlüsse und überwacht den Geschäftsgang aller Behörden. Ausserdem prüft und genehmigt der Grosse Rat die Jahresrechnung, legt das Budget und den Steuersatz fest und entscheidet über die Erteilung des Landrechts.
Zusammensetzung
Der Grosse Rat setzt sich aus 50 Mitgliedern zusammen. Diese werden in den fünf Bezirken gewählt. Jeder Bezirk hat Anspruch auf vier Sitze. Die verbleibenden Sitze werden aufgrund der Bevölkerungszahlen der einzelnen Bezirke verteilt. Die Bezirksgemeindeversammlungen finden einmal pro Jahr statt. In den Bezirken Appenzell, Schwende-Rüte, Schlatt-Haslen und Gonten werden sie am ersten Sonntag im Mai durchgeführt. Dabei werden offene Wahlen abgehalten. Im Bezirk Oberegg findet im Mai eine Urnenabstimmung statt.
Der Grosse Rat setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Sitzverteilung nach Bezirken
Appenzell | 18 |
Schwende-Rüte | 18 |
Schlatt-Haslen | 4 |
Gonten | 4 |
Oberegg | 6 |
Total | 50 |
Gemäss der Kantonsverfassung werden jährlich fünf ordentliche Sessionen durchgeführt. Auf Beschluss der Grossratspräsidentin bzw. des -präsidenten, der Standeskommission oder von mindestens zehn Grossrätinnen und Grossräten hin können auch ausserordentliche Sitzungen einberufen werden. Anlässlich der Junisession werden die Mitglieder des Büros, der Staatswirtschaftlichen Kommission sowie der vorberatenden Kommissionen und der verschiedenen vom Grossen Rat zu bestimmenden Kommissionen gewählt. Das Büro des Grossen Rates setzt sich aus der Präsidentin bzw. dem Präsidenten, der Vizepräsidentin bzw. dem Vizepräsidenten sowie drei Stimmenzählerinnen und -zählern zusammen. Die Amtsdauer der Präsidentin bzw. des Präsidenten dauert ein Jahr. Die Sitzungen des Grossen Rates sind in der Regel öffentlich. Die Behandlung von Landrechtsgesuchen und Begnadigungsgesuchen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. In besonderen Fällen kann der Grosse Rat über einen Ausschluss befinden.
Fraktionen / Politische Gruppierungen
Das Geschäftsreglement des Grossen Rates sieht die Bildung von Fraktionen nicht vor, weshalb die Mitglieder des Grossen Rates im Staatskalender ohne Hinweis auf ihre allfällige Parteizugehörigkeit aufgeführt sind. Aufgrund dessen sind Angaben über die parteipolitische Zusammensetzung der Legislative nicht möglich.
Hingegen gibt es feste Interessengruppen aus Bauern-, Gewerbe- und Arbeitnehmerkreisen. Trotzdem wahrt das einzelne Ratsmitglied eine relativ grosse Eigenständigkeit.
Sitzordnung des Grossen Rates 2024/2025
Typ | Titel |
---|---|
Sitzordnung 2024-2025 |
Grossratspräsident
Grossratsvizepräsidentin
Grossrat
Grossrat
Grossrätin, 1. Stimmenzählerin
Grossrat
Grossrätin
Grossrat
Grossrat
Grossrätin
Grossrat
Grossrätin
Grossrat
Grossrätin
Grossrat
Grossrat, 2. Stimmenzähler
Grossrätin
Grossrat, 3. Stimmenzähler
Grossrat
Grossrat
Grossrat
Grossrat
Grossrat
Grossrätin
Grossrat
Grossrat