Grosser Rat führt Junisession durch
Nachdem die diesjährige Märzsession des Grossen Rates wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden musste, hat das Büro des Grossen Rates beschlossen, die Junisession abzuhalten. Die Vorbereitungen für eine Durchführung in der Gringelturnhalle in Appenzell laufen.
Am 16. März 2020 beschloss das Büro des Grossen Rates, die Märzsession ausfallen zu lassen. Die Organisation einer Session, welche den Vorgaben des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten genügt, war in der kurzen Zeit bis zum 30. März 2020 nicht möglich. Hinzu kam, dass für die Märzsession glücklicherweise keine ausserordentlich dringlichen Geschäfte traktandiert waren.
Hinsichtlich der Junisession sieht dies anders aus: Die Staatsrechnung muss verabschiedet werden, und auch die jährlichen Wahlen sollten durchgeführt werden. Zudem lässt sich bis im Juni eine räumliche Platzierung der Session organisieren, mit welcher den Abstands- und Hygienevorschriften des Bundes Rechnung getragen werden kann. Die Ratskanzlei ist derzeit daran, die Durchführung der Junisession in der Turnhalle Gringel vorzubereiten.
Die an der Märzsession nicht behandelten Geschäfte sollen für die Junisession traktandiert werden. Daneben werden die inzwischen neu eingegangenen Geschäfte und die üblicherweise im Juni vorgesehenen Traktanden abgewickelt. So hat das Büro insbesondere entschieden, an der Junisession die grossrätlichen Kommissionen zu wählen. Die Mitglieder dieser Kommissionen werden jeweils für ein Jahr gewählt, sodass ihr Mandat im Juni endet. Weil der Grosse Rat im Juni beschlussfähig ist, muss er zur Vermeidung von Lücken Kommissionswahlen vornehmen. Die Möglichkeit einer Verschiebung des Beginns des neuen Amtsjahrs gibt es - im Unterschied zu anderen Kantonen - in Appenzell I.Rh. nicht. Um aber dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Nachfolgerinnen und Nachfolger der zurücktretenden Grossratsmitglieder in den jeweiligen Bezirken erst im September gewählt werden, hat das Büro beschlossen, die Kommissionen in einem ersten Schritt nur bis zur Oktobersession zu wählen und dann die Kommissionen für den Rest des Amtsjahrs neu zu bestellen. Davon ausgenommen ist das Büro selber, das bereits im Juni für das ganze Jahr gewählt werden soll. Dieses besondere Vorgehen bedarf noch der Zustimmung des Grossen Rates. Dieser erhält zu Beginn der Wahlen Gelegenheit, sich zum Vorgehen zu äussern.
Wegen der Corona-Pandemie wird auf die Durchführung der üblicherweise im Anschluss an die Junisession stattfindenden Wahlfeier für den neuen Präsidenten verzichtet. Der neue Präsident wird zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Feier geehrt.
Amtliche Mitteilung im Wortlaut