Die Gerichtskommission besteht aus drei Mitgliedern. Sie führt zur Wahrnehmung der Oberaufsicht des Grossen Rates die erforderlichen Gespräche mit dem Kantonsgerichtspräsidium, das seinerseits die direkte Aufsicht über das Gerichtswesen ausübt. Die Kommission erstattet dem Grossen Rat jährlich über ihre Tätigkeit Bericht.