Abklärungen beim Bau- und Umweltdepartement sind abgeschlossen
Die Beratungsfirma Forrer Lombriser & Partner AG hat ihren Bericht zum Bau- und Umweltdepartement eingereicht. Die Abklärungen haben viel Positives gezeigt. Zu verschiedenen Punkten werden aber auch Verbesserungsvorschläge gemacht.
Verschiedene Vorwürfe von Privaten, Unternehmen und Behörden gegenüber dem Bau- und Umweltdepartement veranlassten die Standeskommission auf Anregung von Bauherr Ruedi Ulmann dazu, eine externe Abklärung durchführen zu lassen. Die Forrer Lombriser & Partner AG wurde im Juni 2023 mit dieser Aufgabe betraut. Inzwischen liegt deren Bericht vor. Dieser wurde mit der Staatswirtschaftlichen Kommission des Grossen Rates besprochen.
Die externen Gutachter führten im August und September 2023 verschiedene Interviews mit Mitarbeitenden des Departements und mit Mitgliedern von Planungsbehörden durch. Für die Klärung der Frage der Bearbeitungsdauer in Baubewilligungsverfahren sowie bei Verfahren zur Vorprüfung und Genehmigung von Nutzungs- und Quartierplänen wurde eine vertiefte Dokumentenanalyse mit grösseren Stichproben vorgenommen.
Der Bericht stellt dem Bau- und Umweltdepartement bei der Abwicklung der Baubewilligungen grundsätzlich ein gutes Zeugnis aus. In mehr als 90% der geprüften Stichprobe von 150 Fällen waren die gesetzlichen Fristen eingehalten. Optimierungspotenzial sieht er bei der Kommunikation mit Baugesuchstellenden vor und im Baubewilligungsprozess. Auch mit der Ermöglichung einer digitalen Gesuchseinreichung könnte eine Verbesserung des Ablaufs erreicht werden. Bezüglich der Genehmigungsverfahren für Nutzungs- und Quartierpläne sollen die Fristensetzung straffer vorgenommen und die Prozesssteuerung besser geklärt werden. Weiter sollen die Ziele und Vorgaben für die Verfahren und das Verhalten in diesen klarer gefasst werden.
Die Fluktuation im Bau- und Umweltdepartement ist im Vergleich zur gesamten kantonalen Verwaltung durchschnittlich. Hinsichtlich der Führungskultur sind die Vorstellungen der Mitarbeitenden nicht überall deckungsgleich, weshalb konsequent am gemeinsamen Führungsverständnis gearbeitet werden soll. Die Beschäftigung einer hohen Anzahl an Teilzeitmitarbeitenden und die damit einhergehenden möglichen Unterbrechungen von Arbeitsabläufen bilden eine Herausforderung, die mit einer stärkeren Strukturierung von Dossiers, einer konsequenten Protokollierung von Gesprächsergebnissen und verbindlicheren Stellvertretungsregelungen gemeistert werden kann. Als weitere Massnahme wird vorgeschlagen, die Kommunikation mit Baugesuchstellenden und allfälligen Bauleitenden sowie Architektinnen und Architekten über die Fristen und den Fristenstillstand in Baubewilligungsverfahren zu verbessern.
Die Standeskommission hat von den Empfehlungen Kenntnis genommen. Sie erwartet, dass das Bau- und Umweltdepartement die empfohlenen Massnahmen nun rasch aufnimmt, näher prüft und zielgerichtet umsetzt.
Der Bericht der Forrer Lombriser & Partner AG ist öffentlich und kann eingesehen werden unter https://www.ai.ch/politik/standeskommission/berichte-und-weitere-publikationen.