Standeskommission

Die Standeskommission ist die Exekutive des Kantons (ausführende Behörde, Regierung). Die sieben Regierungsmitglieder verfügen über historische Titel und stehen je einem Departement vor.

Zusammensetzung Standeskommission 2024/2025

Bild Legende:
(hinten v.l.n.r.) Landesfähnrich Jakob Signer, Bauherr Ruedi Ulmann, Landeshauptmann Stefan Müller, Säckelmeister Ruedi Eberle, (vorne v.l.n.r.) stillst. Landammann Roland Dähler, reg. Landammann Roland Inauen, Statthalter Monika Rüegg Bless
Regierungsrat Titel Departement
Inauen Roland Regierender Landammann Erziehungsdepartement
Dähler Roland Stillstehender Landammann Volkswirtschaftsdepartement
Rüegg Bless Monika Frau Statthalter Gesundheits- und Sozialdepartement
Eberle Ruedi Säckelmeister Finanzdepartement
Müller Stefan Landeshauptmann Land- und Forstwirtschaftsdepartement
Ulmann Ruedi Bauherr Bau- und Umweltdepartement
Signer Jakob Landesfähnrich Justiz-, Polizei- und Militärdepartement

Detaillierte Angaben zu den Mitgliedern der Standeskommission können der aktuellen Ausgabe des Staatskalenders entnommen werden.

Inauen Roland
Roland Inauen

Regierender Landammann
Telefon: +41 71 788 93 32
E-Mail: roland.inauen@ed.ai.ch

Dähler Roland
Roland Dähler

Stillstehender Landammann
Telefon: +41 71 788 96 56
E-Mail: roland.daehler@vd.ai.ch

Signer Jakob
Jakob Signer

Landesfähnrich
E-Mail: jakob.signer@jpmd.ai.ch

Die beiden Landammänner wechseln sich im Zweijahresturnus als «Regierender Landammann» und als «Stillstehender Landammann» ab. Der regierende Landammann führt die Landsgemeinde und die Standeskommissionssitzungen.

Säckelmeister, Landeshauptmann, Bauherr und Landesfähnrich werden von der Landsgemeinde direkt in das für sie bestimmte Departement gewählt. Die Departemente für Erziehung, Volkswirtschaft sowie Gesundheit und Soziales werden von der Standeskommission auf die beiden Landammänner und den Statthalter aufgeteilt.

Die Standeskommission tagt in der Regel alle zwei Wochen und behandelt als Kollegialbehörde die laufenden Geschäfte. Die in einem Hauptamt tätigen Mitglieder der Standeskommission werden in der Erledigung der Geschäfte des Departements von ihren Departementssekretärinnen und -sekretären unterstützt

Der Standeskommission obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
  • Sie vollzieht die Gesetze und Beschlüsse der Landsgemeinde, die Verordnungen und Beschlüsse des Grossen Rates und die richterlichen Urteile.
  • Sie verteilt die Regierungsgeschäfte unter ihren Mitgliedern.
  • Sie besorgt den diplomatischen Verkehr.
  • Sie erledigt alle Geschäfte, die einer Regierung als solcher zufallen und nicht ausdrücklich einer anderen verfassungsmässigen Behörde zugewiesen sind.