Standeskommission
Die Standeskommission ist die Exekutive des Kantons (ausführende Behörde, Regierung). Die sieben Regierungsmitglieder verfügen über historische Titel und stehen je einem Departement vor.
Zusammensetzung Standeskommission 2024/2025
Regierungsrat | Titel | Departement |
Inauen Roland | Regierender Landammann | Erziehungsdepartement |
Dähler Roland | Stillstehender Landammann | Volkswirtschaftsdepartement |
Rüegg Bless Monika | Frau Statthalter | Gesundheits- und Sozialdepartement |
Eberle Ruedi | Säckelmeister | Finanzdepartement |
Müller Stefan | Landeshauptmann | Land- und Forstwirtschaftsdepartement |
Ulmann Ruedi | Bauherr | Bau- und Umweltdepartement |
Signer Jakob | Landesfähnrich | Justiz-, Polizei- und Militärdepartement |
Detaillierte Angaben zu den Mitgliedern der Standeskommission können der aktuellen Ausgabe des Staatskalenders entnommen werden.
Regierender Landammann
Telefon:
+41 71 788 93 32
E-Mail:
roland.inauen@ed.ai.ch
Stillstehender Landammann
Telefon:
+41 71 788 96 56
E-Mail:
roland.daehler@vd.ai.ch
Statthalter
Telefon:
+41 71 788 92 20
E-Mail:
monika.rueeggbless@gsd.ai.ch
Säckelmeister
Telefon:
+41 71 788 93 88
E-Mail:
ruedi.eberle@fd.ai.ch
Landeshauptmann
Telefon:
+41 71 788 95 71
E-Mail:
stefan.mueller@lfd.ai.ch
Bauherr
Telefon:
+41 71 788 93 41
E-Mail:
ruedi.ulmann@bud.ai.ch
Landesfähnrich
E-Mail:
jakob.signer@jpmd.ai.ch
Die beiden Landammänner wechseln sich im Zweijahresturnus als «Regierender Landammann» und als «Stillstehender Landammann» ab. Der regierende Landammann führt die Landsgemeinde und die Standeskommissionssitzungen.
Säckelmeister, Landeshauptmann, Bauherr und Landesfähnrich werden von der Landsgemeinde direkt in das für sie bestimmte Departement gewählt. Die Departemente für Erziehung, Volkswirtschaft sowie Gesundheit und Soziales werden von der Standeskommission auf die beiden Landammänner und den Statthalter aufgeteilt.
Die Standeskommission tagt in der Regel alle zwei Wochen und behandelt als Kollegialbehörde die laufenden Geschäfte. Die in einem Hauptamt tätigen Mitglieder der Standeskommission werden in der Erledigung der Geschäfte des Departements von ihren Departementssekretärinnen und -sekretären unterstützt
- Sie vollzieht die Gesetze und Beschlüsse der Landsgemeinde, die Verordnungen und Beschlüsse des Grossen Rates und die richterlichen Urteile.
- Sie verteilt die Regierungsgeschäfte unter ihren Mitgliedern.
- Sie besorgt den diplomatischen Verkehr.
- Sie erledigt alle Geschäfte, die einer Regierung als solcher zufallen und nicht ausdrücklich einer anderen verfassungsmässigen Behörde zugewiesen sind.