Anpassung der Eigenmietwertberechnung bei Luxusobjekten
06.01.2017
Die Eigenmietwertberechnung für Luxusobjekte wird im Standeskommissionsbeschluss zum Steuergesetz und zur Steuerverordnung angepasst. Die Änderung wirkt bereits für das Steuerjahr 2016.
Die Eigenmietwertberechnung für Luxusobjekte wird im Standeskommissionsbeschluss zum Steuergesetz und zur Steuerverordnung angepasst. Die Änderung wirkt bereits für das Steuerjahr 2016.
Medienmitteilung
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
stk mitteilungen 20161220 eigenmietwertberechnung | 12.01.2018 |