Anpassung der Eigenmietwertberechnung bei Luxusobjekten

06.01.2017
Die Eigenmietwertberechnung für Luxusobjekte wird im Standeskommissionsbeschluss zum Steuergesetz und zur Steuerverordnung angepasst. Die Änderung wirkt bereits für das Steuerjahr 2016.

Die Eigenmietwertberechnung für Luxusobjekte wird im Standeskommissionsbeschluss zum Steuergesetz und zur Steuerverordnung angepasst. Die Änderung wirkt bereits für das Steuerjahr 2016.

    Medienmitteilung

    Medienmitteilung
    Typ Titel Bearbeitet
    stk mitteilungen 20161220 eigenmietwertberechnung 12.01.2018