Appenzell I.Rh. regelt Parkierung neu
Die steigende Anzahl von Tagestouristinnen und -touristinnen verlangt eine Anpassung der Parkplatzsituation. Die Standeskommission hat beschlossen, mit einem Parkleit- und Reservationssystem und mit kantonsweiten Parkierungsabgaben lenkend einzugreifen.
Die Anzahl der Tagestouristinnen und -touristen in Appenzell I.Rh. steigt kontinuierlich. Die Parkplatzsituation in Appenzell I.Rh. muss deshalb angepasst werden. Die Standeskommission prüfte während der Umsetzung der kantonalen Tourismuspolitik auch die «touristische Parkierung», eine der 20 Massnahmen der kantonalen Tourismuspolitik. Im Juli 2024 hat sich die Standeskommission für eine Begrenzung der Parkplatzkapazitäten an den Ankunftsorten und eine mittelfristige Abkehr von den Wiesenparkplätzen ausgesprochen. Gleichzeitig gab sie zwei weiterführende Arbeiten in Auftrag, um die Einführung eines Parkleit- und Reservationssystems sowie Parkierungsabgaben zu prüfen.
Parkleit- und Reservationssystem
Unter Leitung des Justiz-, Polizei- und Militärdepartements und in Zusammenarbeit mit den Bezirken Appenzell und Schwende-Rüte wurde ein Konzept zur Einführung eines Parkleit- und Reservationssystems für den inneren Landesteil erarbeitet. Unterstützt wurde die Projektgruppe durch die B+S AG und die Planar AG, wobei erstere bereits das kantonale Gesamtverkehrskonzept erarbeitet hatte. Darüber hinaus begleiteten Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Anspruchsgruppen – Bezirke, Feuerschaugemeinde, Tourismusorganisation, Gastronomie sowie Luftseilbahnen – das Projekt.
Die Standeskommission hat sich am 1. Juli 2025 für die Installation des Parkleit- und Reservationssystems PARES ausgesprochen. PARES informiert die Verkehrsteilnehmenden frühzeitig über die Situation an den Zielorten (Dorf Appenzell, Wasserauen, Brülisau, Jakobsbad), zeigt mit Wegweisern die andernorts verfügbaren Parkplätze an und ermöglicht mit elektronischen Hinweistafeln die Umleitung auf alternative Parkplätze. Für die Steuerung der Verkehrsteilnehmenden können auch Sperrungen der Zufahrt vorgenommen werden, wenn in einer Zielzone keine Parkplätze mehr verfügbar sind.
Für die Finanzierung des Systems sollen insbesondere Mittel aus den zweckgebundenen Parkplatzfonds der Bezirke verwendet werden. Die Gespräche dazu sind im Gang. Die Einführung von PARES ist für das Jahr 2026 geplant.
Angepasste Tarife fürs Parkieren
Sowohl im Gesamtverkehrskonzept als auch im Bericht über die touristische Parkierung ist festgehalten, dass der Verkehr in Zukunft stärker gelenkt werden soll. Dies soll nicht nur mit einem Parkleit- und Reservationssystem, sondern auch mit angepassten Tarifen für das Parkieren erfolgen.
Die beabsichtigte Wirkung einer tagestouristischen Parkierungsabgabe ist dreierlei. Erstens soll die langfristige Finanzierung des Parkleit- und Reservationssystems sichergestellt sein, zweitens soll die Finanzierung weiterer Infrastrukturvorhaben ermöglicht werden und drittens soll die Parkwahl der Gäste anhand von Tarifen fürs Parkieren gelenkt werden. Im Bericht wird zwischen Personenwagen, Campern und Gesellschaftswagen, wie Reisebusse und Cars, unterschieden, um anhand der eigentlichen Nutzung der Parkplätze eine Tarifstruktur festzulegen. Als Camper gelten alle Fahrzeuge, mit denen eine bewusste Übernachtung im öffentlichen Raum erfolgt, also beispielsweise auch Personenwagen mit Dachzelt.
Standeskommission beschliesst konkrete Tarife
Die Standeskommission hat am 20. Mai und am 1. Juli 2025 Beschlüsse zu den Tarifen fürs Parkieren gefasst. Sie befürwortete eine zweckgebundene und lenkungsorientierte kantonale Parkierungsabgabe. Sie hielt an der heutigen kulanten Haltung beim Gratisparkieren für Kurzparken fest, will aber eine Lenkungswirkung durch angepasste Parktarife erreichen. Die Stundentarife sollen zwischen Fr. 2.-- und Fr. 4.--, die Tagestarife zwischen Fr. 15.-- und Fr. 30.-- liegen. Die Tarife für Camper sollen Fr. 4.-- pro Stunde und Fr. 50.-- pro Übernachtung betragen und für Reisebusse soll eine Pauschale von Fr. 100.-- pro Parkiervorgang erhoben werden. Das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement wurde mit den Gesetzgebungsarbeiten beauftragt. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden voraussichtlich an der Landsgemeinde 2028 über die Vorlage abstimmen können.
Die kantonale Tourismuspolitik
Der Kanton Appenzell I.Rh. stellt sich den wachsenden Herausforderungen im Tourismus, die durch demografische Entwicklungen und steigende Nachfrage entstehen. In seiner Tourismuspolitik hat der Kanton fünf strategische Schwerpunkte definiert, um Qualität und Wertschöpfung gezielt zu stärken und unerwünschten Entwicklungen entgegenzuwirken. Insgesamt wurden 20 konkrete Massnahmen beschlossen, die unter anderem den Tagestourismus, die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft, den Übernachtungstourismus, die saisonale Auslastung sowie die Attraktivität des Dorfs Appenzell betreffen. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen in Bereichen wie Verkehr, Infrastruktur und Raumplanung vorausschauend zu gestalten und gleichzeitig die lokale Bevölkerung vom Tourismus profitieren zu lassen.
Weitere Informationen sind unter www.ai.ch/tourismuspolitik verfügbar.