Arbeiten an der neuen Kantonsverfassung laufen
Nachdem das Stimmvolk im Mai 2021 deutlich bekundet hat, dass eine neue Kantonsverfassung erarbeitet wird, hat die Standeskommission die ersten Vorarbeiten aufgenommen. Bis im Sommer 2022 sollte eine Vernehmlassungsfassung stehen. Um schon frühzeitig einen Austausch mit politischen Kreisen aufzunehmen, hat die Standeskommission ein Begleitgremium eingesetzt.
Das Innerrhoder Stimmvolk hat mit Entscheid vom 9. Mai 2021 die Standeskommission beauftragt, eine neue Kantonsverfassung auszuarbeiten. Die Vorbereitungsarbeiten laufen schon seit geraumer Zeit. Auf der Grundlage dieser ersten Vorarbeiten ist geplant, bis Sommer 2022 einen Entwurf der neuen Kantonsverfassung zu erstellen, der dann in ein breites Vernehmlassungsverfahren gegeben werden kann. Parallel dazu ist vorgesehen, den Entwurf einer ausgiebigen öffentlichen Diskussion zu unterziehen. Im Frühjahr 2023 soll der Gesetzesentwurf an den Grossen Rat gehen, damit die Landsgemeinde diesen möglichst im April 2024 behandeln kann. Bei allfälligen Verzögerungen, die bei einem so komplexen Projekt immer möglich sind, wäre eine Verschiebung auf die Landsgemeinde 2025 vorzunehmen. Über eine solche Verschiebung müsste die Landsgemeinde 2023 befinden.
In der Zwischenzeit konnte ein Begleitgremium eingesetzt werden, welches im Rahmen der Erarbeitung des Entwurfs mitdiskutieren und Impulse geben kann. Das Gremium setzt sich aus einer Delegation der Standeskommission sowie Vertreterinnen und Vertretern der Bezirke, der Feuerschaugemeinde, der Schulgemeinden, der Kirchgemeinden, der im Kanton aktiven Parteien, des kantonalen Gewerbeverbands, des Bauernverbands, der Arbeitnehmervereinigung sowie der Gerichte zusammen. Es steht unter der Leitung von Landammann Roland Dähler. Das Begleitgremium wird seine Arbeiten am 16. März 2022 aufnehmen.