Jagdvorschriften und Gebührenverzeichnis 2018

12.06.2018
Die Standeskommission hat die Jagdvorschriften mit dem Gebührenverzeichnis für 2018 erlassen.

Die Standeskommission hat die Jagdvorschriften mit dem Gebührenverzeichnis für 2018 erlassen. Die Jagd im Kanton Appenzell I.Rh. beginnt dieses Jahr am 3. September. Gegenüber dem Vorjahr haben die Jagdvorschriften einige Änderungen erfahren.

  • Die Hochwildjagd beginnt am 3. September und dauert bis 29. September 2018.
  • Die Rotwildjagd wird entsprechend der Massnahme J5 aus dem Konzept Wald und Hirsch vom 16. September bis 23. September 2018 unterbrochen. Mit dieser Massnahme wird dem Umstand Rechnung getragen, dass jeweils der erste Tag der Jagd der erfolgreichste ist.
  • Der Abschussplan für Gamswild liegt mit höchstens 65 Stück um 10 Tiere tiefer als im Vorjahr.
  • Bei der vom 1. Oktober bis 10. November 2018 dauernden Niederwildjagd wird das Rehwildkontingent für jeden Jäger von zwei auf drei Tiere erhöht.
  • Die Schusszeiten werden nicht mehr nach dem Sonnaufgang und -untergang festgelegt, sondern für die einzelnen Jagdwochen mit fixen Zeiten klar angegeben.

Die Jagdvorschriften 2018 können online unter www.ai.ch/jagdvorschriften heruntergeladen werden.

Weitere Informationen in der Medienmitteilung.