Bericht über Staatsanwaltschaft

12.09.2018
Im Herbst 2017 hat die Standeskommission alt Regierungsrat Hanspeter Uster den Auftrag erteilt, die Fallführung der Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell I.Rh. in einem verjährten Straffall zu untersuchen und eine Organisationsanalyse der Staatsanwaltschaft durchzuführen. Der inzwischen eingegangene Bericht zeigt, dass die Abwicklung des verjährten Falls zu wenig zielstrebig vorgenommen worden ist. Zur Organisation der Staatsanwaltschaft werden verschiedene Änderungen vorgeschlagen.

Im Herbst 2017 hat die Standeskommission alt Regierungsrat Hanspeter Uster den Auftrag erteilt, die Fallführung der Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell I.Rh. in einem verjährten Straffall zu untersuchen und eine Organisationsanalyse der Staatsanwaltschaft durchzuführen. Der inzwischen eingegangene Bericht zeigt, dass die Abwicklung des verjährten Falls zu wenig zielstrebig vorgenommen worden ist. Zur Organisation der Staatsanwaltschaft werden verschiedene Änderungen vorgeschlagen.

Im Zusammenhang mit einem 2010 ereigneten, tragischen Todesfall hat die Staatsanwaltschaft Appenzell I.Rh. verschiedene Strafverfahren eröffnet. Weil diese Fälle nicht rechtzeitig ans Gericht überwiesen wurden, verjährten sie im September 2017. Die Standeskommission hat hierauf alt Regierungsrat Hanspeter Uster damit beauftragt, die Führung in diesem Fall zu überprüfen und eine Organisationsanalyse der Staatsanwaltschaft Appenzell I.Rh. durchzuführen. Nach umfangreichen Abklärungen, die insgesamt deutlich mehr Zeit als ursprünglich angenommen beanspruchten, liegt nun der Bericht vor. Er ist auf der Homepage des Kantons unter www.ai.ch/bericht-staatsanwaltschaft aufgeschaltet.

Der Bericht von Hanspeter Uster konzentriert sich bei der Abklärung des verjährten Falls auf die Arbeit der Behörden. Es konnte und durfte aus Rücksicht auf die Unschuldsvermutung der an den Strafverfahren Beteiligten keine strafrechtliche Nachuntersuchung durchgeführt werden.

Die Abklärungen zur Fallführung im Zusammenhang mit dem Todesfall haben ergeben, dass der fallführende Staatsanwalt die Strafuntersuchung nicht mit der nötigen Zielstrebigkeit, Planung und Umsicht geführt hat.

Hinsichtlich der Organisation der Staatsanwaltschaft werden im Bericht verschiedene Verbesserungsvorschläge gemacht. Diese richten sich zum einen an den Leitenden Staatsanwalt und haben insbesondere eine verbesserte Arbeitsorganisation zum Ziel. Zum anderen werden aber auch Änderungen bei den Rahmenbedingungen vorgeschlagen. Diese sind grösstenteils bereits in Bearbeitung. So ist schon seit längerem anerkannt, dass die heutigen Platzverhältnisse für die Staatsanwaltschaft und die Gerichte ungenügend sind. Für beide Organisationen sind neue bauliche Lösungen in Vorbereitung. Auch Änderungen im Bereich der Aufsicht über die Staatsanwaltschaft und die Gerichte sind bereits aufgegleist. Eine entsprechende Gesetzesvorlage wird an der nächsten Grossratssession behandelt und soll an der Landsgemeinde 2019 verabschiedet werden. Die weiteren im Bericht enthaltenen Empfehlungen wird die Standeskommission prüfen und danach die allenfalls notwendigen Schritte einleiten.

Um für die bereits eingeleitete Neuorientierung der Staatsanwaltschaft den nötigen Raum zu schaffen, sind die Standeskommission und der Leitende Staatsanwalt übereingekommen, dass dieser bis zum Ende der laufenden Kündigungsfrist all seine amtlichen Funktionen zur Verfügung stellt. Staatsanwalt Damian Dürr wird die Staatsanwaltschaft interimistisch führen, bis ein neuer Leitender Staatsanwalt oder eine neue Leitende Staatsanwältin gewählt ist und die Arbeit aufgenommen hat.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut