Standeskommission sagt Ja zum Geldspielgesetz

28.05.2018
Am 10. Juni 2018 wird über das neue Geldspielgesetz abgestimmt. Die Standeskommission empfiehlt die Annahme des Gesetzes.

Am 10. Juni 2018 wird über das neue Geldspielgesetz abgestimmt, mit welchem das Spielrecht ins digitale Zeitalter geführt und der Schutz vor Spielsucht gestärkt werden sollen. Es sichert aber auch die erforderlichen Mittel für die Kultur- und Sportförderung in den Kantonen. Die Standeskommission empfiehlt die Annahme des Gesetzes.

Der Kanton erhält aus den Gewinnspielen der Swisslos jährlich einen Betrag von rund Fr. 900’000. Mit diesem Geld werden gemeinnützige Vorhaben unterstützt, hauptsächlich solche der hiesigen Kultur und des lokalen Sports. Sport- und Musikvereine im Kanton erhalten aus diesen Mitteln Beiträge an Anschaffungen, die sie alleine nicht finanzieren könnten. Es werden Auftritte und Produktionen von Vereinen und Einzelpersonen unterstützt, für Festivals kann mit Defizitgarantien die nötige Sicherheit beim Entscheid über die Durchführung vermittelt werden. Das Museum Appenzell und die Volksbibliothek sind für ihren Betrieb ganz wesentlich auf diese Mittel angewiesen und könnten ohne sie nicht bestehen. Auch ausserordentliche Veranstaltungen wie die Seilziehweltmeisterschaften 2012 oder das Jubiläumsschwingfest von 2020 in Appenzell wurden mit Swisslos-Mitteln des Kantons unterstützt.

Mit dem Aufkommen von internationalen Glücksspielen im Internet sind in den letzten Jahren vermehrt Erträge aus hier durchgeführten Spielen ausserhalb der Schweiz angefallen. Bereits heute sind dies jährlich schätzungsweise rund Fr. 250 Mio. Es ist anzunehmen, dass sich eine weitere Zunahme dieses Abflusses auch auf die Lotterieerträge in der Schweiz auswirken wird und damit weniger Mittel für die Kultur und den Sport zur Verfügung stehen würden. Um den heutigen, gemeinnützigen Einsatz der Mittel im Kanton auch künftig zu sichern, ist daher ein neues Gesetz mit griffigen Regelungen nötig.

Die Standeskommission empfiehlt ein Ja zum neuen Geldspielgesetz.

Weitere Informationen in der Medienmitteilung.