Durchführung der Landsgemeinde 2020 unsicher

30.04.2020
Der Bundesrat hat am 29. April 2020 beschlossen, dass bis Ende August 2020 alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen verboten sind. Angesichts dieser neuen Ausgangslage gilt es zu überprüfen, wie mit der auf den 23. August 2020 angesetzten Landsgemeinde zu verfahren ist. Im Vordergrund steht eine Absage oder eine Verschiebung auf Anfang September.

Der Bundesrat hat am 29. April 2020 beschlossen, dass bis Ende August 2020 alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen verboten sind. Angesichts dieser neuen Ausgangslage gilt es zu überprüfen, wie mit der auf den 23. August 2020 angesetzten Landsgemeinde zu verfahren ist. Im Vordergrund steht eine Absage oder eine Verschiebung auf Anfang September.

Die Standeskommission analysiert momentan die neue Sachlage und prüft mögliche Alternativen. Sie wird sich hierfür mit dem Bund und der Regierung des Kantons Glarus austauschen. Da vom Vorgehen voraussichtlich auch die Bezirke mit ihren Versammlungen betroffen sind, wird mit ihnen ebenfalls das Gespräch gesucht. Nach Abschluss dieser Abklärungen wird über das weitere Vorgehen informiert.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut

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