Ehemaliges Altersheim Torfnest: Kanton plant Verkauf der Liegenschaft

09.06.2026
Die Standeskommission hat entschieden, die Liegenschaft des ehemaligen Altersheims Torfnest in Oberegg zu verkaufen. Der Bezirksrat Oberegg verzichtet auf die Ausübung des ihm eingeräumten Vorkaufsrechts. Vor dem Verkauf werden die zu verkaufenden Gebäude vom landwirtschaftlichen Teil abparzelliert.

Die Standeskommission hat entschieden, die Liegenschaft des ehemaligen Altersheims Torfnest in Oberegg zu verkaufen. Der Bezirksrat Oberegg verzichtet auf die Ausübung des ihm eingeräumten Vorkaufsrechts. Vor dem Verkauf werden die zu verkaufenden Gebäude vom landwirtschaftlichen Teil abparzelliert.

Die Standeskommission hat sich im März 2026 mit möglichen Zukunftsperspektiven für das Torfnest befasst. Verschiedene Interessierte präsentierten mögliche Ideen und Nutzungskonzepte für die Liegenschaft. In der Beurteilung der Vorschläge kam die Standeskommission zum Schluss, dass die vorgeschlagenen Nutzungen zu grosse Investitionsrisiken für den Kanton als Grundeigentümer beinhalten würden.

Das Grundstück liegt in der Landwirtschaftszone und untersteht den Bestimmungen des bäuerlichen Bodenrechts. Deshalb sind vor dem Verkauf verschiedene rechtliche Schritte notwendig. Die Standeskommission hat aus diesen Gründen das Finanzdepartement sowie das Land- und Forstwirtschaftsdepartement beauftragt, die Abparzellierung vorzubereiten.

Geplant ist, ausschliesslich das Hauptgebäude zusammen mit drei Nebengebäuden des ehemaligen Altersheims zu verkaufen. Dies erfordert eine Abparzellierung der zum Verkauf vorgesehenen Gebäude. Der landwirtschaftlich genutzte Teil des Grundstücks wird nicht veräussert und wie bisher verpachtet.

Bezirksrat Oberegg verzichtet auf Vorkaufsrecht

Der Bezirksrat Oberegg wurde über die Verkaufsabsichten informiert und erhielt die Möglichkeit, ein Vorkaufsrecht zu einem festgesetzten Verkaufspreis auszuüben. Der Bezirksrat behandelte das Geschäft an seiner Sitzung vom 16. April 2026. Er hielt fest, dass für einen möglichen Erwerb ein definitives und detailliertes Nutzungskonzept notwendig wäre, was derzeit nicht gegeben ist. Gleichzeitig verwies der Bezirksrat auf andere gewichtige und verbindliche Bezirksaufgaben, die derzeit Priorität haben. Unter diesen Voraussetzungen ist ein Erwerb im Hinblick auf die Bezirksfinanzen nicht vertretbar. Der Bezirksrat verzichtet deshalb auf die Ausübung des Vorkaufsrechts. Die Standeskommission nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis.

Abparzellierung, Schätzung und Ausschreibung

Als nächster Schritt wird die Abparzellierung vorbereitet. Danach veranlasst das Finanzdepartement die Schätzung der Liegenschaft und bereitet die Ausschreibung vor. Ziel ist ein transparentes und geordnetes Verkaufsverfahren.

Der Bezirksrat Oberegg wird in diesem Sinne fortlaufend über eingehende Kaufangebote informiert, damit bei Bedarf entsprechende Handlungsoptionen geprüft werden können.

Mitteilung im Wortlaut