Einheitliche Parkgebühren in Appenzell I.Rh.
Die Standeskommission vereinheitlicht per 19. Mai 2026 die Parktarife. Sie legt die neuen Tarife auf Antrag der Bezirke und in Absprache mit den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern fest. Damit werden bisherige Unterschiede aufgehoben. Die Anpassung schafft im ganzen Kanton klare Regeln und ist Teil der Tourismuspolitik und der Gesamtverkehrsstrategie.
Die Standeskommission hat an ihrer Sitzung vom 14. April 2026 entschieden: Künftig gelten im ganzen Kanton einheitliche Parkgebühren. Die Gebührenpflicht dauert täglich von 5.00 Uhr bis 1.00 Uhr. Kurzparkieren bis zu 90 Minuten bleibt gratis. Danach steigt die Gebühr schrittweise von Fr. 1.50 bis maximal Fr. 9.-- für eine Parkdauer von 6.5 Stunden. Jede weitere Stunde kostet Fr. 0.50. Für die ersten 24 Stunden fallen insgesamt Fr. 15.75 an, für jeden weiteren Tag Fr. 10.--. Die maximale Parkdauer beträgt sieben Tage.
Die bisherigen Spezialangebote bleiben: Handwerkerkarten kosten weiterhin Fr. 8.-- pro Tag, Monatskarten Fr. 80.--, Saisonkarten (6 Monate) Fr. 400.-- und Jahreskarten Fr. 800.--. Diese gelten jeweils nur für die bezeichneten Parkflächen.
Die Bezirke Appenzell, Schwende-Rüte und Gonten haben bei der Standeskommission beantragt, die Tarife auf den bewirtschafteten Parkplätzen zu vereinheitlichen und gleichzeitig anzupassen. Der einheitliche Tarif gilt auch für private Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie neu für den Parkplatz Pfannenstiel Eugster in Brülisau.
Umsetzung der Tourismuspolitik
Bereits 2023 hat die Standeskommission angekündigt, den Tagestourismus künftig besser lenken zu wollen. Das Gesamtverkehrskonzept von 2024 sieht vor, die Parkierung gezielt zu steuern und effizient zu bewirtschaften. Die drei Bezirke treiben die Einführung eines Parkleitsystems voran und haben dazu ein öffentliches Beschaffungsverfahren durchgeführt. Die Einführung ist auf Frühjahr 2027 geplant.
Langfristig will der Kanton die Parkierungsabgaben strategisch einsetzen. Einnahmen von Personenwagen, Campern, Wohnmobilen und Cars sollen in die touristische Verkehrsinfrastruktur fliessen. Die Landsgemeinde entscheidet voraussichtlich 2028 über die dafür nötige gesetzliche Grundlage.