Entschädigung für freipraktizierende Ärzteschaft steigt
Die freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, Thurgau und St.Gallen sind sich seit dem 1. Januar 2019 mit den Krankenversicherern uneinig über die Höhe der Entschädigung für ärztliche Leistungen. Die Kantonsregierungen haben nun die Entschädigung von bisher 83 Rappen je Taxpunkt auf neu 86 Rappen erhöht.
Die Leistungen der freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte werden über die Tarifstruktur TARMED entschädigt. Diese enthält rund 4'600 Tarifpositionen für ärztliche Leistungen und ordnet jeder Leistung eine bestimmte Anzahl Taxpunkte zu. Um die Höhe der Vergütung festzulegen, wird die Anzahl Taxpunkte mit dem jeweils gültigen Taxpunktwert multipliziert. Bis Ende 2018 betrug der Taxpunktwert 83 Rappen. Auf einen Taxpunktwert ab 1. Januar 2019 konnten sich die Ostschweizer Ärztinnen und Ärzte mit den Versicherern nicht einigen.
Die Kantonsregierungen haben nun entschieden, den Taxpunktwert von 83 auf 86 Rappen zu erhöhen. Dem ging ein längeres Verfahren voraus, das wegen des ausführlichen Schriftenwechsels zwischen den Parteien mehrere Jahre dauerte. Der Entscheid basiert nicht auf den von den Ärztinnen und Ärzten erhobenen Daten. Das Bundesverwaltungsgericht war in einem ähnlichen Verfahren zum Schluss gekommen, dass sich diese Daten für eine Festsetzung nicht eignen. Die Kantonsregierungen haben gestützt auf die Empfehlung der Preisüberwachung eine alternative Tarifherleitung vorgenommen.
Neuer Taxpunktwert gültig ab 2021
Für die Kantonsregierungen ist eine Erhöhung des Taxpunktwertes aufgrund der Datenlage angezeigt. Die Ostschweizer Ärztinnen und Ärzte verrechnen ihre Leistungen mit einem der tiefsten Taxpunktwerte in der Schweiz. Sie erzielen aus ärztlichen Leistungen das tiefste Arzteinkommen in der Schweiz. Ausserdem ist der Taxpunktwert seit 2014 unverändert. Aufgrund der Dauer des Verfahrens haben die Kantonsregierungen entschieden, dass die Ärztinnen und Ärzte für 2019 und 2020 keine Nachforderungen stellen können. Der höhere Taxpunktwert gilt für Leistungen ab 2021.
Die Erhöhung des Taxpunktwertes wird sich auf die Kosten der Krankenversicherer und damit auf die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auswirken. Durch den höheren Taxpunktwert wird mit einer Prämienerhöhung je nach Kanton von zwischen 0,59 und 0,75 Prozent gerechnet. Die Erhöhung des Taxpunktwertes stärkt jedoch unter anderem die Hausarztmedizin, die im Gesamtsystem kostendämpfend ist.
Die Entscheide sind noch nicht rechtskräftig. Falls die Parteien damit nicht einverstanden sind, können sie Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht führen.