Erhöhung der Beiträge in der Kantonalen Versicherungskasse

08.11.2019
Die Standeskommission hat die von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden zu leistenden Beiträge an die Kantonale Versicherungskasse ab 1. Januar 2020 neu festgesetzt.

Die Standeskommission hat die von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden zu leistenden Beiträge an die Kantonale Versicherungskasse ab 1. Januar 2020 neu festgesetzt.

Die stetig steigende Lebenserwartung und die historisch tiefen Renditen auf sicheren Anlagen führen dazu, dass viele Pensionskassen in der Schweiz ihre Leistungen bereits angepasst haben oder in nächster Zeit anpassen werden. Von diesem Prozess betroffen ist auch die Kantonale Versicherungskasse Appenzell I.Rh. Die Verwaltungskommission der Versicherungskasse hat zur nachhaltigen Sicherung der Leistungen der Kasse den Vorsorgeplan angepasst und entschieden, den Umwandlungssatz in den nächsten drei Jahren von 5.8% auf 5.2% zu senken.

Um damit einhergehende Rentenverluste auf ein vertretbares Mass zu begrenzen, hat der Grosse Rat an der Junisession 2019 beschlossen, dass der Kanton Appenzell I.Rh. als Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden eine Einlage in der Höhe von maximal Fr. 950’000.-- in die kantonale Versicherungskasse leistet.

Als weitere Massnahme hat die Standeskommission nun auf Antrag der Verwaltungskommission der Kantonalen Versicherungskasse entschieden, den Standeskommissionsbeschluss über die Kantonale Versicherungskasse (GS 172.411) anzupassen und die Sparbeiträge der 23- bis 65-Jährigen um je rund ein Prozent anzuheben. Zusätzlich zur Erhöhung der Sparbeiträge ist neu auch vorgesehen, dass die 66- bis 70-Jährigen Sparbeiträge zahlen, wenn sie die Pensionierung zeitlich hinausschieben. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich zunehmend gleitende Pensionierungen mit teilzeitlichen Anstellungen über das ordentliche Rentenalter hinaus abzeichnen.

Die von der Standeskommission beschlossenen Änderungen im Standeskommissionsbeschluss über die Kantonale Versicherungskasse treten am 1. Januar 2020 in Kraft.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut