Erlass von Personalbestimmungen in der Corona-Krise
Verschiedene im Zuge der Corona-Krise aufgetauchte Fragen zu personalrechtlichen Belangen haben die Standeskommission veranlasst, einen Beschluss zu erlassen, mit dem die wichtigsten Punkte geklärt werden. Einerseits handelt es sich um Fragen, welche direkt mit der Corona-Krise zusammenhängen, andererseits enthält der Beschluss aber auch blosse Präzisierungen des bestehenden Rechts.
Die Corona-Krise hat in der kantonalen Verwaltung neue Arbeitsfelder in den Vordergrund gerückt und zum Teil zu erheblichen Arbeitsverlagerungen geführt. In vielen Fällen sind wegen der Vorgaben des Bundes zum Distanzhalten und zum Home-Office neuartige Arbeitssituationen entstanden, und es mussten neue Abläufe eingeführt werden. Diese Änderungen haben neue personalrechtliche Fragestellungen aufgeworfen, für welche das bestehende Recht teilweise keine adäquate Antwort enthält.
Die Standeskommission hat deshalb einen Beschluss erlassen, der sich mit diesen spezifischen Personalfragen befasst. Der Standeskommissionsbeschluss über Personalregelungen in der Corona-Krise bezieht sich zum einen auf Situationen, die ganz spezifisch mit der Corona-Krise zu tun haben, so beispielsweise der Umgang mit Gleitzeitarbeit in Fällen, in denen wegen der Corona-Krise gewisse Leistungen nicht mehr erbracht werden dürfen oder können. Zum anderen enthält er aber auch Regelungen zu Fragen, die im Zuge der Krise aktuell geworden sind, deren Bedeutung sich aber nicht auf die Zeit der Krise beschränkt. So regelt er etwa Details in der Erfassung der Arbeitszeit.
Der Beschluss ist am 1. Mai 2020 in Kraft getreten. Er wird während der Corona-Krise regelmässig überprüft und gegebenenfalls angepasst, ergänzt und zu gegebener Zeit teilweise oder ganz aufgehoben.
Amtliche Mitteilung im Wortlaut