Erweiterte Maskentragpflicht in der Ostschweiz
Wegen der steigenden Fallzahlen drohen die Spitäler erneut an ihre Grenzen zu kommen. Die Regierungen von St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau haben deshalb verschiedene Coronamassnahmen beschlossen. So wird insbesondere die Maskenpflicht ausgedehnt. Ab dem Freitag, 3. Dezember 2021, gilt für Veranstaltungen, Märkte und Messen im Innen- wie auch im Aussenbereich wieder eine durchgehende Maskenpflicht.
In der Ostschweiz steigt die Zahl der Personen, die wegen einer Coronainfektion in Spitalbehandlung sind, wieder stark an. Ohne Gegenmassnahmen droht eine Überlastung der Spitalkapazitäten. Das möchten die Regierungen der vier Ostschweizer Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Thurgau und St.Gallen verhindern und haben deshalb eine erweiterte Maskentragepflicht beschlossen. Damit möchten sie die Zahl der Neuansteckungen reduzieren und ein einheitliches Vorgehen in der Ostschweiz sicherstellen.
Beschlossene Massnahmen
Die erweiterte Maskentragpflicht gilt an Veranstaltungen im Innen- und Aussenbereich, zum Beispiel an Konzerten oder Partys, in Kinos und Theatersälen oder an Fach- und Publikumsmessen und Märkten. Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob für den entsprechenden Anlass bereits ein Zertifikat verlangt wird.
Weiter wird die Maskenpflicht wieder auf die Warte- und Zugangsbereiche des öffentlichen Verkehrs, zum Beispiel auf dem Perron oder an Bushaltestellen, ausgedehnt. Eine Maskenpflicht gilt ebenso für belebte Fussgängerbereiche.
In Spitälern, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen sowie in Wohnheimen für Menschen mit einer Beeinträchtigung gilt die Maskenpflicht sowohl für die Besuchenden als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Von der Maskentragpflicht gelten die üblichen Ausnahmen, also namentlich Kinder vor dem 12. Geburtstag und Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen keine Gesichtsmasken tragen können.
Personen, die sich in Gesundheitsinstitutionen und Heimen aufhalten, müssen besonders geschützt werden. In diesen Einrichtungen sollen die Mitarbeitenden zusätzlich zur Maskenpflicht den Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. In den Innerrhoder Gesundheitsinstitutionen und Heimen wird dies so umgesetzt, dass als Test auch der betrieblich durchgeführte gepoolte Speichel-PCR-Test anerkannt wird.
Hygienemassnahmen und Home-Office
Die Bevölkerung wird dringend gebeten, die Hygieneempfehlungen des Bundes wieder stärker zu beachten. Dazu gehören das regelmässige Waschen oder Desinfizieren der Hände, das Lüften der Innenräume, das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern und - wo dies nicht möglich ist - das Tragen einer Maske. Diese Empfehlungen gelten auch für geimpfte Personen. Wer sich an die Hygieneempfehlungen hält, leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus.
Die vier Regierungen rufen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sodann dazu auf, die Betriebe wieder vermehrt auf Home-Office umzustellen.
Impfung schützt und verhindert gesellschaftliche Einschränkungen
Wer sich mit dem Coronavirus ansteckt, kann schwer erkranken und Langzeitschäden erleiden. Diese schränken den Lebensalltag der betroffenen Person sowie des nahen Umfelds oft erheblich ein. Solche Entwicklungen können mit Impfungen gegen das Coronavirus verhindert werden. Die Impfung schützt in hohem Mass gegen schwere Krankheitsverläufe. Wer sich impfen lässt, tut dies für die eigene Gesundheit und zum Schutz der Allgemeinheit. Impfungen helfen, um weitere gesellschaftliche Einschränkungen zu verhindern.