Feuerverbot wird ausgeweitet
Die Standeskommission weitet das im Juni beschlossene Feuerverbot für Appenzell I.Rh. aus. Ab sofort ist das Zünden und Anzünden von Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen überall auf Kantonsgebiet verboten. Das Verbot bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ab Freitag, 24. Juli 2026, gilt für das ganze Gebiet des Kantons Appenzell I.Rh. ein Feuerverbot im Wald und im Gelände bis zu 200 Meter vom Wald entfernt. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der nicht zu erwartenden, ergiebigen Regenfälle weitet die Standeskommission das Feuerungsverbot aus.
Verbot von Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen
Ab sofort sind überall auf Kantonsgebiet - und nicht nur in Wald und Waldesnähe - das Zünden und Anzünden von Feuerwerk, Höhenfeuern und Himmelslaternen verboten. Die entsprechende Allgemeinverfügung, gestützt auf Art. 8 Abs. 4 des Gesetzes über den Feuerschutz (GS 963.100), tritt per sofort in Kraft und sieht bei Zuwiderhandlung Bussen vor.
Ausserhalb des Waldes und bis zu 200 Metern Entfernung zum Wald darf weiterhin in bestehenden Feuerstellen und Grillvorrichtungen aller Art ein Feuer entfacht werden. Die Feuer müssen durchgehend beaufsichtigt werden.
Verbot bis auf Widerruf gültig
Das Verbot gilt ab sofort und bleibt bis zum öffentlichen Widerruf durch die Standeskommission gültig. Das Verbot betrifft auch die Zündung von Feuerwerk am 1. August. Die Standeskommission ist überzeugt, dass die angeordnete Massnahme zur Vermeidung von Waldbränden unumgänglich ist.
Weitere Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr sind unter www.waldbrandgefahr.ch verfügbar.