Gartennutzung im Kapuzinerkloster
Das im Herbst 2023 aufgenommene Projekt zur Erarbeitung von Nutzungsperspektiven für das Kapuzinerkloster Appenzell ist abgeschlossen. Die Standeskommission hat den Bericht der Projektgruppe diskutiert und entschieden, bis auf weiteres auf eine Umnutzung der Gebäulichkeiten zu verzichten. Die Umgestaltung des Klostergartens für eine bessere Nutzung durch die Öffentlichkeit wird demgegenüber auf die Investitionsliste genommen.
Das Volkswirtschaftsdepartement wurde im letzten Jahr beauftragt, die künftige Nutzung des Kapuzinerklosters abzuklären. Die Standeskommission hat für die Erarbeitung von Nutzungsvarianten folgende Vorgaben gemacht: Die Gebäude bleiben erhalten, der Garten soll nicht grossflächig überbaut werden, die Kirche darf keine tiefgreifenden Änderungen erfahren, und die Kapuzinerbibliothek ist zu erhalten. Im Januar und Februar 2024 führte die Projektleitung drei Workshops unter Einbindung der Bevölkerung und Anspruchsgruppen aus verschiedenen Organisationen und Gremien durch.
Zwei Varianten einer künftigen Nutzung
In der Diskussion der künftigen Nutzung zeigte sich durchgehend der Wunsch, dass das Kapuzinerkloster der breiten Bevölkerung künftig besser zugänglich und sinnvoll nutzbar zu machen sei. Am Ende des Entwicklungsprozesses ergaben sich zwei Hauptvarianten, die zur Weiterentwicklung vorgeschlagen wurden. Dies ist zum einen die Variante «Nutzungsmix mit Beherbergung», welche neben Zimmern für eine einfache Beherbergung auch Ateliers enthält. Zum anderen ist es die Variante «Haus für Musikunterricht und Kultur», in welcher Musik- und Studierzimmer sowie ein kleiner Saal als Veranstaltungsort vorgesehen sind. Mit beiden Varianten wird die Struktur des Gebäudes weitgehend erhalten.
Ein weiterer zentraler Aspekt bei der Frage zur künftigen Nutzung betrifft den Klostergarten. Die Projektgruppe und die Begleitgruppe haben dafür die Idee einer Aufwertung der Gartenanlage und einer pavillonartigen Installation entworfen, die sowohl als Bühne für Freiluftaufführungen als auch als Ort zum Aufenthalt genutzt werden kann.
Prüfung der Investitionsmöglichkeit
Nach eingehender Beratung der vorgeschlagenen Nutzungsperspektiven entschied die Standeskommission, vorderhand auf eine Umnutzung der Klostergebäulichkeiten zu verzichten. Die heutige Hauptnutzung für die Unterbringung von Flüchtlingen mit Kindern und die Nutzung der Ökonomiegebäude für die Jugendarbeit sollen bis auf weiteres fortgeführt werden.
Beim Klostergarten soll demgegenüber zu gegebener Zeit geprüft werden, in welcher Weise die Gartengestaltung angepasst werden kann, damit sich unter Beachtung der heutigen Nutzung der Klostergebäulichkeiten eine verbesserte öffentliche Nutzung ergibt. Dieses Projekt wird in die Investitionsliste des Kantons aufgenommen. Die Projekte auf dieser Liste werden periodisch nach ihrer Dringlichkeit und Notwendigkeit priorisiert. Bis zu einem Entscheid über einen Umbau soll der Klostergarten aber auf jeden Fall für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Unter www.ai.ch/kapuzinerkloster sind die Namen der Personen, die an der Erarbeitung der Nutzungsvarianten teilnahmen, einsehbar. Die Standeskommission bedankt sich bei den Mitgliedern der Begleitgruppe für ihre wertvolle Mitarbeit.