Grosses Bedauern über Absage der Landsgemeinde

26.02.2021
Der Entscheid der Standeskommission vom 16. Februar 2021, die Landsgemeinde abzusagen, stiess in weiten Kreisen der Bevölkerung auf Verständnis. Teilweise hatte man aber auch Mühe, ihn nachzuvollziehen. Eines steht dabei über allem: Das grosse Bedauern über die Absage der Landsgemeinde.

Der Entscheid der Standeskommission vom 16. Februar 2021, die Landsgemeinde abzusagen, stiess in weiten Kreisen der Bevölkerung auf Verständnis. Teilweise hatte man aber auch Mühe, ihn nachzuvollziehen. Eines steht dabei über allem: Das grosse Bedauern über die Absage der Landsgemeinde.

Wegen der Corona-Pandemie hat die Standeskommission im letzten Jahr die Landsgemeinde und die Bezirksgemeinden zunächst auf den Spätsommer verschoben. Im Juni mussten sie dann abgesagt werden, weil die epidemiologischen Prognosen wenig Hoffnung auf eine Durchführung zuliessen. Bis die politischen Geschäfte an der Urne erledigt waren, wurde es Ende September. Dies führte dazu, dass die Amtsträgerinnen und Amtsträger, die auf das Frühjahr hin ihren Rücktritt erklärt haben, ihr Amt noch fast ein halbes Jahr weiter ausführen mussten. In den Bezirken bestand bis in den Herbst keine Gewissheit über den Steuerfuss im laufenden Jahr. Wichtige Geschäfte blieben längere Zeit blockiert.

In diesem Jahr hat sich die Standeskommission vorgenommen, dass die politischen Geschäfte bis vor den Sommerferien erledigt sein sollen. Eine Verschiebung der Landsgemeinde fiel deshalb nicht in Betracht. Müsste man nämlich die Landsgemeinde wie im letzten Jahr doch noch absagen, würde es mit Urnenabstimmungen erneut Frühherbst werden, bis alle Geschäfte erledigt sind.

Im Hinblick auf eine mögliche Abhaltung der Landsgemeinde am 25. April 2021 wurden umfangreiche Abklärungen getroffen. Eine Durchführung auf dem Landsgemeindeplatz war wegen der knappen Platzverhältnisse von Beginn weg nicht denkbar. Überprüft wurde die Durchführung auf dem Brauereiplatz, dem Zielplatz und dem Kunstrasenplatz in der Wühre. Bei allen Varianten wurde mit einer Durchführung ohne Publikum und Gäste geplant. Bei den Eingängen hätten Fiebermessungen vorgenommen oder Infrarotaufnahmen gemacht werden müssen, um Personen mit Fieber anhalten zu können. Um die Sicherheit zu erhöhen, wären auch umfassende Speicheltests angezeigt gewesen. Allein die Abwicklung dieser Sicherheitsmassnahmen an den Eingängen hätte in der Summe sehr viel Zeit beansprucht. Es wäre mit langen Kolonnen und grossen Wartezeiten zu rechnen gewesen. Auf den Plätzen hätte mit Sektoren und viel Ordnungsaufwand für eine möglichst gleichmässige Verteilung der Leute gesorgt werden müssen. Es hätte mit grossen Verzögerungen in einer ohnehin schon reich befrachteten Landsgemeinde gerechnet werden müssen.

Die Standeskommission trägt nicht nur die Verantwortung für die Durchführung der Landsgemeinde. Sie ist auch verantwortlich, wenn es wegen der Landsgemeinde zu weiteren absehbaren Menschenansammlungen kommt. Auf diesem Hintergrund hätte sie Massnahmen ergreifen müssen, damit es nach der Landsgemeinde möglichst nicht zu Ansammlungen in den Gassen und in den Restaurants kommt. Sie hätte alle Teilnehmenden nach der Landsgemeinde bitten müssen, umgehend nach Hause zurückzukehren. Wahrscheinlich hätten alle Gaststätten an diesem Tag geschlossen gehalten werden müssen.

Trotz all dieser Vorsichtsmassnahmen hätte die Unwägbarkeit bestanden, dass die Landsgemeinde im Falle einer dritten Corona-Welle Ende April doch noch kurzfristig hätte abgesagt werden müssen. Die Standeskommission erachtete es deshalb als richtig, die Landsgemeinde bereits zu einem Zeitpunkt abzusagen, an dem die Urnenabstimmungen so angesetzt werden können, dass die Geschäfte bis im Sommer erledigt sind.

Die Standeskommission bedauert die Absage der Landsgemeinde zutiefst. Sie freut sich sehr, wenn sie 2022 hoffentlich wieder zu einer Landsgemeinde einladen darf.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut