Informationsveranstaltung zu Folgegesetzen der neuen Kantonsverfassung

08.10.2025
Kürzlich wurde der zweite Teil der Folgegesetzgebung zur neuen Kantonsverfassung in eine öffentliche Vernehmlassung gegeben. Die Standeskommission führt am 27. Oktober zu den wichtigsten Neuerungen eine öffentliche Informationsveranstaltung durch.

Kürzlich wurde der zweite Teil der Folgegesetzgebung zur neuen Kantonsverfassung in eine öffentliche Vernehmlassung gegeben. Die Standeskommission führt am 27. Oktober zu den wichtigsten Neuerungen eine öffentliche Informationsveranstaltung durch.

Der zweite Teil der Folgegesetzgebung zur neuen Kantonsverfassung umfasst ein neues Bürgerrechtsgesetz, ein Gesetz über die politischen Rechte und ein Gesetz über den Grossen Rat. Mit den neuen Gesetzen müssen auch mehrere Verordnungen angepasst werden. Die Standeskommission erläutert die Neuerungen, die in den Gesetzen aufgenommen werden, und mögliche Optionen an einer Informationsveranstaltung.

Informationsveranstaltung

Die Informationsveranstaltung findet am Montag, 27. Oktober 2025, von 19.00 bis 21.00 Uhr, im Grossen Ratssaal Appenzell, statt. Die Standeskommission lädt alle interessierten Personen herzlich zum Anlass ein.

Mitglieder der Standeskommission stellen die wichtigsten Punkte der Vorlage vor:

  • Bürgerrechtsgesetz: Heute sind die gesetzlichen Regelungen über die Voraussetzungen zur Einbürgerung eher knapp gehalten. Die Bearbeitung von Einbürgerungsfällen hat einen deutlichen Bedarf gezeigt, die Voraussetzungen detaillierter festzuhalten.
  • Bürgerrechtsgesetz: Nachdem das Bundesgericht festgestellt hat, dass es sich bei der Einbürgerung nicht um einen politischen Entscheid handelt, sondern um einen Verwaltungsakt, der gerichtlich überprüft werden kann, wurde immer wieder die Frage gestellt, ob die Einbürgerungen nicht besser durch eine Kommission des Grossen Rates entschieden werden sollten. Die Standeskommission hat diese Möglichkeit in der Vernehmlassung als Option zur Diskussion gestellt.
  • Gesetz über die politischen Rechte: Ersatzwahlen sind vorzunehmen, wenn eine Person beispielsweise infolge Wegzugs während einer laufenden Periode das Amt nicht mehr ausüben kann. In der Praxis hat sich in solchen Fällen regelmässig die Frage gestellt, ob man mit der Ersatzwahl bis zum nächsten ordentlichen Wahltermin warten kann.
  • Gesetz über die politischen Rechte: In den Vorlagen werden einzelne neue Unvereinbarkeiten geregelt oder zur Diskussion gestellt.
  • Gesetz über den Grossen Rat: Die Staatswirtschaftliche Kommission hat grundsätzlich Einsicht in sämtliche Dokumente der Verwaltung. Im Falle von besonders schützenswerten Daten ist vorgesehen, dass dann, wenn eine Einsichtnahme in ein anonymisiertes Dokument nicht als genügend erscheint, über eine vollständige Einsicht durch die Staatswirtschaftliche Kommission das kantonale Datenschutzorgan befindet.
  • Gesetz über den Grossen Rat: Nach der Absage einer Grossratssession zu Beginn der Corona-Pandemie wurde die Frage aufgeworfen, ob der Grosse Rat auch auf elektronischem Weg Beschlüsse fassen könnte. Die Standeskommission hat diese Möglichkeit aufgenommen und unterbreitet einen Vorschlag, in welcher Weise und mit welchen Einschränkungen dies künftig möglich sein kann.

Am Anlass informieren Landammann Roland Dähler, Landammann Angela Koller, Landesfähnrich Jakob Signer und alt Ratschreiber Markus Dörig.

Digitale Mitwirkung auf neuer Plattform

Neu können Stellungsnahmen zu den Inhalten der Folgegesetzgebung und allen weiteren Vernehmlassungen über die Mitwirkungsplattform www.mitwirken.ai.ch eingereicht werden. An der Informationsveranstaltung stellt Ursulina Kölbener, Beauftragte digitale Verwaltung, die Plattform vor.

Mitteilung im Wortlaut