Kanton Appenzell I.Rh. stellt Weichen im Campingtourismus
Die Standeskommission hat die Stossrichtung im Campingtourismus beschlossen. Damit wird auf die anhaltend hohe Nachfrage und die zunehmende Bedeutung dieses Tourismussegments reagiert.
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Übernachtungen in Wohnmobilen stark gestiegen. Besonders stark frequentierte Orte finden sich rund um Appenzell, Wasserauen und Brülisau. Die Massnahme B4 der Tourismuspolitik des Kantons Appenzell I.Rh. behandelt die aktuelle Situation, Potenziale und notwendige Regelungen für den Camping- und Wohnmobiltourismus.
Klare Regelungen schaffen
Die Standeskommission setzt deshalb auf eine gezielte Kanalisierung: Das Abstellen von Wohnmobilen soll neben den beiden Innerrhoder Campingplätzen künftig nur noch auf bezeichneten Flächen erlaubt sein. Auf privaten wie öffentlichen Parkplätzen soll wildes Campieren künftig untersagt sein. Jedes Abstellen von Wohnmobilen soll in Zukunft nur noch auf bezeichneten Flächen und mit einer Buchung erlaubt sein. Zu diesem Zweck sollen die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Ferner soll eine digitale Buchungsplattform eingeführt werden.
Agrotourismus soll ermöglicht werden
Landwirtschaftliche Betriebe sollen bis zu zwei Stellplätze auf ihrem Hof anbieten können. Eine Pilotphase soll zeigen, wie solche Angebote umgesetzt werden können. Damit bietet sich eine Chance für einen sanften Tourismus im ländlichen Raum und ein Zusatzeinkommen für Bauernfamilien. Die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen werden erarbeitet.
Wildes Biwakieren soll untersagt werden
Das Biwakieren als naturnahe, individuelle Tourismusform bringt Herausforderungen mit sich. Eine klare gesetzliche Regelung mit einem grundsätzlichen Verbot wird gegenüber der heutigen Situation von der Standeskommission bevorzugt. Das Biwakieren wird deshalb in Zukunft nur noch unter bestimmten Bedingungen und mit ausdrücklicher Erlaubnis der Grundeigentümerschaften, sowie bei Alpbetrieben in Absprache mit den örtlich zuständigen Sennen erlaubt sein. Die diesbezügliche gesetzliche Grundlage ist momentan nicht vorhanden und soll deshalb erarbeitet werden.
Die Standeskommission hat die Departemente mit der Umsetzung ihrer jeweiligen weiteren Aufgaben betraut. So wird das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement die gesetzlichen Grundlagen ausarbeiten, was einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Der Bericht ist unter www.ai.ch/tourismuspolitik einsehbar.
Die kantonale Tourismuspolitik
Der Kanton Appenzell I.Rh. stellt sich den wachsenden Herausforderungen im Tourismus, die durch demografische Entwicklungen und steigende Nachfrage entstehen. In seiner Tourismuspolitik hat der Kanton fünf strategische Schwerpunkte definiert, um Qualität und Wertschöpfung gezielt zu stärken und unerwünschten Entwicklungen entgegenzuwirken. Insgesamt wurden 20 konkrete Massnahmen beschlossen, die unter anderem den Tagestourismus, die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft, den Übernachtungstourismus, die saisonale Auslastung sowie die Attraktivität des Dorfs Appenzell betreffen. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen in Bereichen wie Verkehr, Infrastruktur und Raumplanung vorausschauend zu gestalten und gleichzeitig die lokale Bevölkerung vom Tourismus profitieren zu lassen.
Weitere Informationen sind unter www.ai.ch/tourismuspolitik