Kantonsaufgaben in Oberegg werden neu organisiert
Infolge der anstehenden Pensionierung des Bezirksschreibers in Oberegg haben der Bezirksrat Oberegg und der Kanton Appenzell I.Rh. beschlossen, verschiedene Funktionen ab Sommer 2024 neu kantonal zu organisieren und wo sinnvoll, durch den Kanton zu führen. Die entsprechenden Anpassungen verschiedener Erlasse laufen.
Jürg Tobler besorgt im Bezirk Oberegg nebst seiner Funktion als Bezirksschreiber unter anderem auch die Leitung des Zivilstands-, Erbschafts- und Grundbuchamts. Im Hinblick auf seine anstehende Pensionierung im Juni 2024 sind der Bezirksrat Oberegg und der Kanton Appenzell I.Rh. übereingekommen, die Leitung dieser Bereiche grundsätzlich in die jeweiligen Ämter in Appenzell zu integrieren. Einige Dienstleistungen sollen aber weiterhin in Oberegg vor Ort angeboten werden. Weiter soll der Kanton die Aufgaben des Betreibungsamts Oberegg gänzlich übernehmen.
Veränderungen im Betreibungs-, Grundbuch- und Erbschaftsamt Oberegg
Das Betreibungsamt Oberegg soll künftig durch den Kanton Appenzell I.Rh. geführt werden. Im Sinne einer ausserordentlichen Stellvertretung wird auf Wunsch des Bezirksrats Oberegg das Betreibungsamt Oberegg bereits ab Januar 2024 durch das Betreibungs- und Konkursamt Appenzell geführt. Dieses steht telefonisch unter 071 788 96 21 und via E-Mail über betreibungsamt@ai.ch zur Verfügung. Nach vorgängiger Anmeldung kann die Oberegger Bevölkerung mit dem Betreibungs- und Konkursamt Appenzell Termine vor Ort oder in der Bezirkskanzlei Oberegg vereinbaren. Das Betreibungsamt Oberegg wird nach der Landsgemeinde aufgehoben und in das Betreibungs- und Konkursamt Appenzell I.Rh. integriert, sofern der Grosse Rat und die Landsgemeinde diesem Vorhaben zustimmen. Danach besteht somit im Kanton Appenzell I.Rh. nur noch ein Betreibungs- und Konkurskreis, welcher mit dem Kantonsgebiet identisch ist.
Das Grundbuchamt Oberegg und das Erbschaftsamt Oberegg werden - ebenfalls unter Vorbehalt der Zustimmung des Grossen Rates und der Landsgemeinde - per Sommer 2024 in ein kantonales Grundbuch- und Erbschaftsamt überführt. Es ist vorgesehen, dass gewisse Beratungen und Dienstleistungen aus dem Grundbuch- und Erbschaftswesen weiterhin vor Ort in Oberegg angeboten werden. Diese Aufgaben übernehmen die schon heute in der Bezirksverwaltung tätigen Andrea Langenegger für Grundbuchfragen und Willi Solenthaler für Erbschaftsangelegenheiten.
Mit der Aufgabenverschiebung an den Kanton werden Anpassungen an verschiedenen Erlassen nötig. Der Grosse Rat hat sich an der Dezembersession 2023 mit der Revision der Einführungsgesetze zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, dem Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz und weiterer Gesetze sowie der Revision der Verordnung über das Grundbuch und weiterer Verordnungen befasst. Die Vorlagen werden im Grossen Rat einer zweiten Lesung unterzogen. Die Gesetzesrevisionen sollen an der Landsgemeinde 2024 zur Abstimmung gelangen.
Ab Sommer 2024 noch ein Zivilstandskreis
Weiter gehen die Zivilstandsaufgaben ab Sommer 2024 an den Kanton zurück. Mit dieser Rückgabe der zivilstandsrechtlichen Aufgaben an den Kanton wird das Zivilstandsamt Oberegg aufgehoben. Es bestehen dann nur noch ein Zivilstandskreis und ein Zivilstandsamt im Kanton, das Zivilstandsamt in Appenzell. Die Zusammenlegung der Zivilstandsämter Appenzell und Oberegg hat zur Folge, dass für einzelne Einwohnerinnen und Einwohner aus Oberegg der Weg für einen Behördengang im Zusammenhang mit einem Zivilstandsereignis länger wird, da das Zivilstandsamt Appenzell einzige Anlaufstelle im Kanton sein wird. Je nach Zivilstandsereignis ist das Zivilstandsamt Appenzell oder ein Zivilstandsamt nach Wahl anzugehen. Trauungen können jedoch weiterhin auch in Oberegg stattfinden. Eine Übersicht über die ab Sommer 2024 geltenden Zuständigkeiten findet sich auf der Kantonswebseite unter www.ai.ch/zivilstandsamt.
Die Änderungen im Zivilstandswesen machen eine Revision der kantonalen Zivilstandsverordnung erforderlich. Die Standeskommission hat im Rahmen der Revision zudem festgestellt, dass einige Bestimmungen in der Verordnung heute nicht mehr erforderlich sind und weitere formale Unstimmigkeiten bestehen. Es wurde daher eine formale Totalrevision der Zivilstandsverordnung vorgenommen. Die Vorlage wurde bereits an den Grossen Rat überwiesen und wird voraussichtlich an der Februarsession 2024 behandelt.