Kurzzeit- und Übergangspflege wird weitergeführt
Nach der Schliessung des Akutspitals in Appenzell Ende Juni 2021 baute des Kantonale Gesundheitszentrum Appenzell das Angebot der Kurzzeit- und Übergangspflege (KÜP) auf. Die Pilotphase für das Angebot läuft noch bis Juni 2025. Auf der Grundlage einer externen Evaluation des Angebots hat die Standeskommission beschlossen, das Angebot dauerhaft fortführen zu lassen.
Die Kurzzeit- und Übergangspflege am Kantonalen Gesundheitszentrum Appenzell ist ein pflegegeleitetes Angebot mit aktuell neun Betten, welche rund um die Uhr Leistungen in den Bereichen «Kurzzeitpflege», «Akut- und Übergangspflege» sowie «Pflege in der letzten Lebensphase» anbietet. Das Angebot ist zum einen für Patientinnen und Patienten vorgesehen, die nach einem Aufenthalt im Akutspital nicht sofort an ihren angestammten Platz zurückkehren können. Zum anderen richtet es sich an Personen, die wegen einer Verschlechterung des Gesundheitszustands nicht mehr Zuhause bleiben können, aber auch keinen Spitalaufenthalt oder eine dauerhafte Pflege benötigen. Die ärztliche Betreuung während des Aufenthalts in der Kurzzeit- und Übergangspflege liegt bei der Hausärztin oder dem Hausarzt.
Auf das Ende des dritten Jahres der Pilotphase für das neue Angebot wurde eine externe Evaluation vorgenommen. Die gesundheitsökonomischen Abklärungen hat die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vorgenommen.
Bedarf und Nutzen
Zwischen Juli 2021 und Juni 2024 nutzten 369 Patientinnen und Patienten mit einem Durchschnittsalter von 81.7 Jahren das Angebot der Kurzzeit- und Übergangspflege. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer lag bei 18 Tagen. Die Hälfte der Patientinnen und Patienten wurden durch ein Spital zugewiesen, die andere Hälfte durch eine Hausärztin oder einen Hausarzt. Die gute Bettenbelegung sowie die hohe Zufriedenheit aller Beteiligten belegen den Bedarf für das Angebot. Mit diesem wird eine Versorgungslücke geschlossen. 28% der Patientinnen und Patienten konnten nach dem Aufenthalt in der Kurzzeit- und Übergangspflege wieder ins häusliche Umfeld zurückkehren. Für die anderen bildete das Angebot einen idealen Rahmen, um eine passende Anschlusslösung zu finden oder den Eintritt in ein geeignetes Pflegeheim vorzubereiten und zu koordinieren. Die Kurzzeit- und Übergangspflege hilft damit, die bestehenden Angebote der Pflegeheime gezielt und bedarfsgerecht zu nutzen. Überstürzte Eintritte in Pflegeheime werden damit deutlich reduziert. Das innovative Angebot ist bei den Hausärztinnen und Hausärzten und der Spitex bereits etabliert. Dank der Aufnahmefähigkeit rund um die Uhr besteht ein wohnortsnahes Angebot, welches auch kurzfristig in Anspruch genommen werden kann.
Finanzen
Die durchgeführte gesundheitsökonomische Evaluation der ZHAW zeigt, dass die Gesamtkosten, welche die Patientinnen und Patienten, die Krankenversicherungen und der Kanton zu tragen haben, mit oder ohne das Kurzzeit- und Übergangspflegeangebot etwa gleich hoch sind. Das Angebot trägt aber dazu bei, dass die Belegung der Pflegeheimbetten besser koordiniert werden kann. Es dürfte zudem eine bremsende Wirkung auf den Ausbau des Pflegebettenbestandes haben. Für die Betroffenen ist ein längerer Verbleib im angestammten Zuhause möglich, was einem breiten Bedürfnis entspricht.
Die Standeskommission hat entschieden, die Kurzzeit- und Übergangspflege über die Pilotphase hinaus dauerhaft weiterzuführen. Die Kostenverteilung für den Pensions- und Betreuungsaufwand wird aber angepasst. Im Pilotbetrieb trug der Kanton 80% der Pensions- und Betreuungskosten. Damit wurden die Patientinnen und Patienten im Vergleich zu einem normalen Pflegeangebot deutlich weniger belastet. Um in diesem Bereich eine Annäherung der Kostenverteilung in einem üblichen Pflegeangebot zu erreichen, wird der Anteil des Kantons nach dem Abschluss der Pilotphase von 80% auf 50% gesenkt. Die Kurzzeit- und Übergangspflege bleibt auch mit dieser Kostenbeteiligung ein attraktives Angebot.
Bericht an den Grossen Rat
Die Standeskommission möchte den Entscheid über die Weiterführung des Angebotes zum Anlass nehmen, die Öffentlichkeit vertieft über die Kurzzeit- und Übergangspflege zu informieren. Sie hat dem Grossen Rat hierzu ein Geschäft überwiesen, das an der kommenden Dezembersession behandelt werden soll.