Landsgemeinde wird verschoben
Der Bundesrat hat am 16. März 2020 beschlossen, dass bis zum 19. April 2020 alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen verboten sind. Zwar sieht die Verordnung die Möglichkeit für eine Bewilligung vor, dies aber nur unter ganz engen Voraussetzungen. Eine davon ist, dass die Versammlung räumlich so anzupassen ist, dass die Hygienevorschriften des Bundes einschliesslich der Abstandsvorschriften, eingehalten werden. Dies ist bei der Landsgemeinde nicht möglich.
Da zu erwarten ist, dass das Veranstaltungsverbot nach dem 19. April verlängert wird, muss die für den 26. April 2020 geplante Landsgemeinde verschoben werden. Sie soll am Sonntag, 23. August 2020, stattfinden.
Amtliche Mitteilung im Wortlaut