Maskentragpflicht in Innerrhoden

10.12.2021
In Appenzell I.Rh. besteht seit dem 2. Dezember 2021 eine erweiterte Maskenpflicht für Veranstaltungen, Märkte sowie Fach- und Publikumsmessen. Inzwischen hat der Bund die Möglichkeit für eine Beschränkung auf 2G beschlossen. Die Standeskommission hat diese Bestimmung nun auch in die kantonale Regelung übernommen.

In Appenzell I.Rh. besteht seit dem 2. Dezember 2021 eine erweiterte Maskenpflicht für Veranstaltungen, Märkte sowie Fach- und Publikumsmessen. Inzwischen hat der Bund die Möglichkeit für eine Beschränkung auf 2G beschlossen. Die Standeskommission hat diese Bestimmung nun auch in die kantonale Regelung übernommen.

Seit dem 6. Dezember 2021 gilt von Bundesrechts wegen in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben generell eine Maskentragpflicht. Von dieser Pflicht gibt es verschiedene Ausnahmen, unter anderem dann, wenn der Zugang auf Personen mit 2G, das heisst Geimpfte oder Genesene, beschränkt ist.

Gemäss dem geltenden kantonalen Recht gilt für Veranstaltungen, Märkte sowie Fach- und Publikumsmessen eine Maskenpflicht. Diese erstreckt sich auf die Innen- und die Aussenbereiche, auch wenn eine Zertifikatspflicht gilt. Um eine Angleichung an die Bundesregelung zu erreichen, wird die entsprechende Bestimmung im kantonalen Recht angepasst. Somit kann auf das Tragen einer Maske an Veranstaltungen, Märkten oder Messen in Innen- und Aussenbereichen verzichtet werden, wenn für diese eine 2G-Pflicht gilt. Die Neuregelung tritt am 11. Dezember 2021 in Kraft.

Bezüglich des Zugangs von Besuchenden zu Gesundheits- und Sozialinstitutionen haben sich verschiedentlich Fragen ergeben. Die Standeskommission möchte daher festhalten, dass Besucherinnen und Besucher von Gesundheitsinstitutionen und Heimen seit dem 3. Dezember 2021 ein Covid-Zertifikat haben müssen. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, können mit einem gültigen negativen Test weiterhin Besuche vornehmen. Zusätzlich zur Zertifikatspflicht gilt für Besucherinnen und Besucher eine Maskenpflicht in Innen- und Aussenbereichen der Gesundheits- und Sozialinstitutionen.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut