Massnahmenpaket zur Umsetzung der Finanzstrategie beschlossen

05.05.2025
Mit einem breit abgestützten Massnahmenpaket will die Standeskommission die Weichen für eine nachhaltige Stabilisierung der Kantonsfinanzen stellen. Ziel ist es, das strukturelle Defizit bis 2029 zu beseitigen und das Investitionsvolumen deutlich zu senken. Erste Massnahmen sollen bereits ab dem Budget 2026 wirksam werden.

Mit einem breit abgestützten Massnahmenpaket will die Standeskommission die Weichen für eine nachhaltige Stabilisierung der Kantonsfinanzen stellen. Ziel ist es, das strukturelle Defizit bis 2029 zu beseitigen und das Investitionsvolumen deutlich zu senken. Erste Massnahmen sollen bereits ab dem Budget 2026 wirksam werden.

Die Standeskommission hat an ihrer Sitzung vom 15. April 2025 ein umfassendes Massnahmenpaket zur Umsetzung der kantonalen Finanzstrategie verabschiedet. Ziel der Strategie ist es, das strukturelle Defizit in der Jahresrechnung bis spätestens 2029 zu eliminieren und das Investitionsvolumen in den Jahren 2025 bis 2029 auf insgesamt Fr. 100 Mio. zu begrenzen.

Vorschläge aus den Departementen

Die Ausarbeitung des Massnahmenpakets erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den Departementen. Dabei wurden zahlreiche Vorschläge erarbeitet, die sich auf drei zentrale Bereiche konzentrieren: die Reduktion des Nettoaufwands, die Steigerung der Steuererträge sowie die Reduktion des Investitionsvolumens. Insgesamt wurden 113 Massnahmen zur Senkung des Nettoaufwands, sieben Massnahmen zur Erhöhung der Steuererträge sowie umfangreiche Anpassungen im Bereich der Investitionen vorgeschlagen.

Beschlüsse der Standeskommission

Nach eingehender Prüfung hat die Standeskommission entschieden, 70 der Massnahmen zur Reduktion des Nettoaufwands umzusetzen. Diese sollen eine Einsparung von insgesamt Fr. 2.6 Mio. pro Jahr bewirken. Auf 28 der vorgeschlagenen Massnahmen wird verzichtet, während 15 weitere einer vertieften Überprüfung unterzogen werden. Im Bereich der Steuererträge werden drei Massnahmen realisiert, die im Rahmen der nächsten Revision des Steuergesetzes zu einer geschätzten Ertragssteigerung von ca. Fr. 1.2 Mio. führen sollen. Drei weitere Massnahmen in diesem Bereich wurden verworfen, eine befindet sich derzeit in vertiefter Abklärung.

Reduktion des Investitionsvolumens

Im Hinblick auf die Investitionstätigkeit wurde das Investitionsvolumen im Verantwortungsbereich des Bau- und Umweltdepartements für die Jahre 2025 bis 2029 durch die Reduktion des Bauvolumens sowie durch zeitliche Projektverschiebungen deutlich gesenkt. Die Nettoinvestitionen reduzieren sich damit von ursprünglich rund Fr. 131 Mio. auf Fr. 102 Mio. Dieses reduzierte Volumen wird sowohl im Budget 2026 als auch im Finanzplan für die Jahre 2027 bis 2030 berücksichtigt.

Nächste Schritte und Ausblick

Die beschlossenen Massnahmen sollen nun so rasch wie möglich umgesetzt werden. Erste Auswirkungen werden bereits im Budget 2026 sowie im Finanzplan 2027 bis 2030 sichtbar sein. Die volle finanzielle Wirkung der Massnahmen wird bis spätestens 2029 erwartet. Mit diesem Zeitplan verfolgt die Standeskommission das Ziel, das strukturelle Defizit in der Erfolgsrechnung zu beseitigen und die Entwicklung der Fremdverschuldung zu stoppen.

Die Verwaltungsmitarbeitenden sowie die Mitglieder des Grossen Rates wurden im Vorfeld über die Beschlüsse der Standeskommission informiert. Die Standeskommission ist überzeugt, dass das vorliegende Massnahmenpaket eine tragfähige Grundlage für eine nachhaltige Stabilisierung der kantonalen Finanzen bildet.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut