Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung
Die Standeskommission unterstützt die Bundesvorlage, über die am 19. Mai 2019 abgestimmt wird. Mit ihr sollen zwei wichtige politische Projekte zu einem positiven Abschluss geführt werden. So sollen die international kritisierten Steuerregimes für Holding-, Verwaltungs- und gemischte Gesellschaften abgeschafft und die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) finanziell gestärkt werden.
Das eidgenössische Parlament hat am 28. September 2018 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung, kurz STAF, verabschiedet. Weil danach das Referendum ergriffen wurde, ist über das Bundesgesetz am 19. Mai 2019 abzustimmen.
Die Reform der Unternehmensbesteuerung ist notwendig, weil gewisse Steuerprivilegien nicht mehr internationalen Anforderungen entsprechen. Die Privilegien werden abgeschafft. Künftig gelten für alle Unternehmen die gleichen Besteuerungsregeln. Mit der Steuerreform werden Arbeitsplätze sowie mittel- und längerfristig Steuereinnahmen gesichert. Zudem bringt sie für die Unternehmen wieder sichere, verlässliche Verhältnisse und gewährleistet, dass die Schweiz auch künftig über eine international wettbewerbsfähige Besteuerung der Unternehmen verfügt. Schliesslich bringt die Vorlage für die AHV jährlich über Fr. 2 Mia. an zusätzlichen Einnahmen. Dadurch wird ein Beitrag zur Sicherung der Renten geleistet.
Die Standeskommission unterstützt die Bundesvorlage. Sie hat die kantonale Umsetzungsvorlage zu den Steuern bereits ausgearbeitet. Der entsprechende Entwurf wurde vor wenigen Tagen in eine Vernehmlassung gegeben (www.ai.ch/staf). Die Vorlage wird, sofern die Abstimmung vom 19. Mai 2019 positiv ausfällt, der Landsgemeinde 2020 zur Abstimmung unterbreitet.
Amtliche Mitteilung im Wortlaut