Einlage für Versicherungskasse

03.05.2019
Die Kantonale Versicherungskasse passt den Vorsorgeplan für die Versicherten an. Wegen der stetig steigenden Lebenserwartung und der gesunkenen Anlagerenditen muss insbesondere der Umwandlungssatz gesenkt werden. Um dadurch verursachte Renteneinbussen zu begrenzen, soll der Versicherungskasse eine Einlage geleistet werden.

Die Kantonale Versicherungskasse passt den Vorsorgeplan für die Versicherten an. Wegen der stetig steigenden Lebenserwartung und der gesunkenen Anlagerenditen muss insbesondere der Umwandlungssatz gesenkt werden. Um dadurch verursachte Renteneinbussen zu begrenzen, soll der Versicherungskasse eine Einlage geleistet werden.

Der Kanton führt für seine Angestellten und für weitere angeschlossene Arbeitgeber eine Versicherungskasse. Diese ist finanziell solide und weist einen im Vergleich mit anderen Pensionskassen hohen Deckungsgrad auf. Damit dies weiterhin so bleiben kann, muss angesichts der gestiegenen allgemeinen Lebenserwartung und der schwierigen Ertragslage bei den Anlagen der Vorsorgeplan angepasst werden. Die Verwaltungskommission der Versicherungskasse hat beschlossen, den Umwandlungssatz von heute 5.8% bis 2022 schrittweise auf 5.2% zu senken. Ohne diese Massnahme wird es zunehmend zu einer Verlagerung der Rentenfinanzierung kommen. Reicht nämlich das bis zur Pensionierung geäufnete Sparkapital wegen der steigenden Lebenserwartung nicht mehr aus, um die Renten bis ans Lebensende zu decken, muss die Lücke aus Erträgen gedeckt werden, die eigentlich für die aktiven Versicherten gedacht sind.

Damit die Versicherten trotz des gesenkten Umwandlungssatzes das heutige Rentenniveau weitgehend erreichen können, werden die Sparbeiträge, an denen sich auch die Arbeitgeberseite massgeblich beteiligt, angehoben. Für Versicherte, die demnächst in Pension gehen, vermag dieser Ausgleich allerdings wegen der geringen noch verbleibenden Einzahlungszeit nicht vollständig zu greifen. Damit die Renteneinbusse dieses Personenkreises nicht grösser als 7% ausfällt, muss der Kanton für seine Angestellten einen einmaligen Beitrag von maximal Fr. 950’000 leisten.

Die Standeskommission hat dem Grossen Rat einen entsprechenden Kreditantrag überwiesen. Die Umsetzung der Massnahmen und damit auch die Leistung des kantonalen Beitrags ist auf den 1. Januar 2020 vorgesehen.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut