Anpassungen am Personalrecht
Am 1. Januar 2017 ist eine grössere Revision des Personalrechts in Kraft getreten. Aufgrund der inzwischen fast einjährigen Praxis mit dem neuen Recht hat die Standeskommission in Einzelpunkten Anpassungen und Präzisierungen vorgenommen. Weiter hat sie zwei neue Reglemente des Finanzdepartements zum Personalrecht, eines über die Aus- und Weiterbildung, eines über Spesen und Vergütungen, genehmigt. Die beschlossenen Neuerungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft.
Im Standeskommissionsbeschluss zur Personalverordnung wurde insbesondere die Regelung zur Aus- und Weiterbildung präzisiert. So wird beispielsweise für den Abschluss von Aus- und Weiterbildungsvereinbarungen ein unterer Schwellenwert von Fr. 1‘500 gesetzt. Weiter werden die Leistungen des Arbeitgebers präziser gefasst.
Im Aus- und Weiterbildungsreglement des Finanzdepartements wird festgelegt, wann sich der Arbeitgeber an Schul- und Kurskosten beteiligt und inwieweit er Arbeitszeit zur Verfügung stellt. Weiter wird umschrieben, was Aus- und Weiterbildungsvereinbarungen alles enthalten müssen. Für den Fall des selbstverschuldeten Abbruchs von Kursen und Schulungen, an denen sich der Kanton beteiligt hat, werden die Details für eine Rückzahlung und die Kompensation von Arbeitszeit festgehalten.
Das Reglement für Spesen und weitere Vergütungen knüpft an die bisherige Regelung im Standeskommissionsbeschluss zur Personalverordnung an. An den Ansätzen für Reise- und Verpflegungsspesen wird festgehalten. Neben den Spesen legt das Reglement auch die Kostenübernahme des Kantons für Jahresveranstaltungen der Departemente, für teamfördernde Anlässe sowie für Aufmerksamkeiten zu besonderen Ereignissen fest.
Schliesslich hat die Standeskommission in einer kurzen Weisung über die Büroöffnungszeiten ergänzende interne Vorgaben zur Gewährleistung einer guten Erreichbarkeit der kantonalen Büros festgelegt.
Siehe auch > Medienmitteilung.