Umsetzung der Lockerungen des Bundesrats in der Verwaltung
Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 den fünften Öffnungsschritt präsentiert. Aufgrund der beschlossenen Lockerungen hat die Standeskommission das Schutzkonzept für die kantonale Verwaltung angepasst. Dabei geht es insbesondere um die Maskentragpflicht.
Wegen der stetig sinkenden Ansteckungszahlen und der Fortschritte bei der Impfung der Bevölkerung hat der Bundesrat am 23. Juni 2021 den fünften Öffnungsschritt beschlossen. Die entsprechenden Lockerungen sind am Samstag, 26. Juni 2021, in Kraft getreten. Die Standeskommission hat das Schutzkonzept der kantonalen Verwaltung gemäss den beschlossenen Öffnungsschritten angepasst. Die Anpassung beinhaltet insbesondere die Maskentragpflicht in den Verwaltungsgebäuden.
In den öffentlich zugänglichen Bereichen der Verwaltung, namentlich in den Treppenhäusern, den Gängen und Toiletten der Verwaltungsgebäude, gilt nach wie vor eine Maskenpflicht. In anderen Bereichen, also in den Büros, Sitzungszimmern oder Schaltern der Verwaltung gilt, dass auf das Tragen einer Maske verzichtet werden kann, wenn der Abstand mindestens 1.5m beträgt oder am betreffenden Ort Plexiglaswände oder andere Abtrennungen installiert sind.
Die Bevölkerung wird nach wie vor ersucht, ihre Anliegen möglichst telefonisch oder elektronisch zu erledigen. Ist dies nicht möglich, wird darum gebeten, vorgängig telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren.