Verkehrsberuhigung im Dorfzentrum von Appenzell

10.03.2021
Mit verschiedenen Massnahmen soll das Dorfzentrum von Appenzell verkehrsberuhigt und für Fussgängerinnen und Fussgänger attraktiver gemacht werden. Eine dieser Massnahmen ist die versuchsweise Sperrung der Durchfahrt unter den Rathausbögen von Mai bis Oktober 2021.

Mit verschiedenen Massnahmen soll das Dorfzentrum von Appenzell verkehrsberuhigt und für Fussgängerinnen und Fussgänger attraktiver gemacht werden. Eine dieser Massnahmen ist die versuchsweise Sperrung der Durchfahrt unter den Rathausbögen von Mai bis Oktober 2021.

Dorfzentrum wird zu einer Fussgängerzone

Das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement hat kürzlich verschiedene Massnahmen verfügt, mit denen der Verkehr im Dorfzentrum von Appenzell beruhigt wird. So werden die Anlieferungszeiten für den Dorfkern auf die Zeit bis 11.00 Uhr beschränkt. Die heutige Signalisation in der Hauptgasse und den angrenzenden Gassen, die ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge enthält, wird durch eine Beschilderung für eine Fussgängerzone ersetzt. Zwar darf das Zentrum nach wie vor von Fahrrädern befahren werden, künftig werden aber Fussgängerinnen und Fussgänger Vortritt haben.

Versuchsweise Einschränkung der allgemeinen Durchfahrt

Die heutige Verkehrsdurchfahrt vom Postplatz über den Schmäuslemarkt und unter den Rathausbögen hindurch auf den Kanzleiplatz und in die Marktgasse wird versuchsweise eingeschränkt. Für die Zeit vom 1. Mai bis zum 31. Oktober 2021 soll der Durchgang vom Postplatz bis zum Kanzleiplatz zwischen 11.00 Uhr und 17.00 Uhr gesperrt sein. Während der restlichen Zeiten bleibt der Durchgang befahrbar.

Das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement hat zu den geplanten Massnahmen bei verschiedenen Verbänden und Institutionen ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Die Rückmeldungen zeichnen ein überwiegend positives Bild.

Im Rahmen der Versuchszeit soll geprüft werden, wie sich die Beruhigungsmassnahmen auf den Fussgängerverkehr, die Sicherheit, das Zusammenspiel von Verkehr und Fussgängerströmen sowie allgemein auf die Attraktivität des Dorflebens auswirken. Ausserdem werden die Auswirkungen auf andere Strassen und Plätze gemessen. Dabei sollten keine übermässigen Zusatzbelastungen entstehen oder Kapazitätsgrenzen überschritten werden. Das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement wird den Versuch anhand mehrerer Kriterien beurteilen.

Die Standeskommission hat an ihrer Sitzung vom 2. März 2021 der Umsetzung des Versuchsbetriebs ab dem 1. Mai 2021 zugestimmt.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut