Neues Verwaltungsgebäude: aktueller Stand Verfahren

27.03.2026
Gegen die Einspracheentscheide der Baukommission Inneres Land AI zum neuen Verwaltungsgebäude erhob das Bau- und Umweltdepartement Rekurs bei der Standeskommission. Vier von der Hauptleutekonferenz bestimmte Hauptleute haben ein im Rekursverfahren gestelltes Ausstandsbegehren abgewiesen. Das Verfahren bleibt damit bei der Standeskommission hän-gig. Sie hat bei den beiden eidgenössischen Kommissionen für Denkmalpflege (EKD) und Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Gegen die Einspracheentscheide der Baukommission Inneres Land AI zum neuen Verwaltungsgebäude erhob das Bau- und Umweltdepartement Rekurs bei der Standeskommission. Vier von der Hauptleutekonferenz bestimmte Hauptleute haben ein im Rekursverfahren gestelltes Ausstandsbegehren abgewiesen. Das Verfahren bleibt damit bei der Standeskommission hängig. Sie hat bei den beiden eidgenössischen Kommissionen für Denkmalpflege (EKD) und Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Die Baukommission Inneres Land AI hiess am 6. Februar 2025 drei Einsprachen gegen das Bauvorhaben für das neue Verwaltungsgebäude gut. Das Bau- und Umweltdepartement zog die Einspracheentscheide am 24. Februar 2025 an die Standeskommission weiter. Säckelmeister Ruedi Eberle, der damalige Bauherr Ruedi Ulmann und Landesfähnrich Jakob Signer traten von sich aus für das Rekursverfahren in den Ausstand. Für eine unabhängige Beurteilung zog die Standeskommission eine externe Fachperson bei. Ein ehemaliger Verwaltungsrichter eines anderen Kantons übernahm die Funktion als ausserordentlicher Rekurssachbearbeiter.

Ausstandsbegehren rechtskräftig abgewiesen

Im Schriftenwechsel des Rekursverfahrens wurde der Ausstand sämtlicher Mitglieder der Standeskommission und deren Nachfolger sowie des Ratschreibers und seines Stellvertreters verlangt. Dieser Fall und das entsprechende Vorgehen ist im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt: Über Ausstandsbegehren wird ohne Mitwirkung der betroffenen Personen entschieden. Deshalb befassten sich vier von der Hauptleutekonferenz bestimmte Hauptleute mit den Begehren. Sie verneinten eine Befangenheit der verbleibenden vier Mitglieder der Standeskommission und wiesen die Begehren ab. Der Entscheid ist rechtskräftig.

Gutachten schafft fachliche Grundlage

Nach Klärung dieser Verfahrensfragen treibt die Standeskommission das Verfahren inhaltlich weiter voran. Sie holt dazu ein Gutachten bei den beiden eidgenössischen Kommissionen für Denkmalpflege (EKD) und Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) ein. Dieses klärt die im Verfahren aufgeworfenen Fragen zum Ortsbild sowie zum Heimatschutz und zur Denkmalpflege. Der Beschluss erfolgte unter Ausstand von Säckelmeister Ruedi Eberle, Bauherr Hans Dörig und Landesfähnrich Jakob Signer.

Abklärungen zum Raumbedarf

Das Bau- und Umweltdepartement ermittelt aktuell den künftigen Raumbedarf der kantonalen Verwaltung. Diese Arbeiten stehen nicht im Zusammenhang mit den hängigen Rekursverfahren, sondern sind Teil einer übergeordneten und langfristigen Infrastrukturplanung. Das Projekt «neues Verwaltungsgebäude» ist in diese Gesamtbetrachtung eingebettet.

Mitteilung im Wortlaut